Externe Revision und Aufsicht

Externe Revision

Revisionsstelle und Mandatsdauer

Revisionsstelle der Schweizer Paraplegiker-Stiftung sowie Konzernprüferin ist die PricewaterhouseCoopers AG (PwC), Luzern. Gerhard Siegrist, leitender Revisor, betreut das Mandat seit 2020.

Die Revisionsstelle wird auf Antrag des Audit-Komitees vom Stiftungsrat für jeweils ein Jahr gewählt. Die Revisionsstelle der nahestehenden Organisationen wird durch deren Delegierten- bzw. deren Mitgliederversammlung gewählt. Diese ist in der Regel dieselbe wie für die Schweizer Paraplegiker-Stiftung.

Die Hotel Sempachersee AG und die Active Communication AG haben die BDO AG, Luzern, als Revisionsstelle. Diese gab ihre Bestätigungen zuhanden der Konzernprüferin ab.

Die Revisionsstelle führt ihre Arbeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, nach den Grundsätzen des Berufsstands sowie den Vorgaben des nationalen Prüfstandards durch.

Revisionshonorare

Das Honorar des Konzernprüfers PwC beläuft sich für das Geschäftsjahr 2024 auf CHF 234 577 (inkl. MwSt., ohne Spesen). Zwei Tochtergesellschaften werden durch die BDO geprüft. Ihr Honorar beträgt für das Berichtsjahr CHF 19 999 (inkl. MwSt.).

PwC und BDO stellten 2024 keine zusätzlichen Honorare in Rechnung.

Aufsichts- und Kontrollinstrumente

Die Revisionsstelle erstellt zuhanden des Stiftungsrats einen umfassenden Bericht über die ordentlichen Revisionen der Schweizer Paraplegiker-Stiftung, der Gönner-Vereinigung, des Schweizer Paraplegiker-Zentrums und der Orthotec sowie eine Zusammenfassung der Feststellungen der übrigen Gruppengesellschaften, die einer eingeschränkten Revisionspflicht unterliegen.

Der Zentralvorstand der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung wird durch die Revisionsstelle ebenfalls mittels einem umfassenden Bericht über die ordentliche Revision informiert.

Externe Aufsicht

Eidgenössische Stiftungsaufsicht

Die Schweizer Paraplegiker-Stiftung steht als sogenannte klassische Stiftung unter Aufsicht des Bundes, d.h. der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht, Bern.

Die Aufsichtstätigkeit stützt sich auf die Praxis des Bundesgerichts zu Artikel 84 Absatz 2 ZGB. Diese lautet: «Die Aufsichtsbehörde hat dafür zu sorgen, dass das Stiftungsvermögen seinen Zwecken gemäss verwendet wird.»

Die Hauptaktivitäten der Aufsichtsbehörde umfassen die (fakultative) Vorprüfung von Stiftungsprojekten (Urkunden, Reglemente, Investitionen), die Übernahme von Stiftungen, die jährliche Kontrolle der Rechenschaftsablage, Änderungen von Statuten sowie Auflösungen.

Folgende Unterlagen werden der eidgenössischen Stiftungsaufsicht jährlich zur Kontrolle eingereicht:

  • Tätigkeitsbericht
  • Jahresrechnung, bestehend aus Bilanz, Betriebsrechnung, Geldflussrechnung, Veränderung des Kapitals und Anhang mit Erläuterungen, Bericht der Revisionsstelle
  • Aktuelle Liste der Stiftungsratsmitglieder