49. Genehmigung der Jahresrechnung der Gruppe
Der Stiftungsrat der Schweizer Paraplegiker-Stiftung hat die vorliegende Jahresrechnung der Schweizer Paraplegiker-Gruppe am 23. April 2025 genehmigt und zur Abgabe an die Eidgenössische Stiftungsaufsicht in Bern sowie zur Publikation freigegeben.
Der Stiftungsrat der Schweizer Paraplegiker-Stiftung beantragt bei der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht, die vorliegende Jahresrechnung der Schweizer Paraplegiker-Gruppe zur Kenntnis zu nehmen.