Schweizer Paraplegiker-Zentrum

Tarifstruktur nach SwissDRG

Seit 1. Januar 2024 werden alle stationären Behandlungen von Patientinnen und Patienten mit Querschnittlähmung oder querschnittähnlichen Symptomen nach dem SwissDRG-Tarifsystem abgerechnet. Die operative Einführung verlief reibungslos. In enger Zusammenarbeit mit allen Paraplegikerzentren der Schweiz konnten die Herausforderungen bei der Anwendung und Abrechnung gemeistert werden. Allerdings stellte der höhere Liquiditätsbedarf durch die Umstellung des Tarifsystems und die damit verbundene spätere Rechnungsstellung für das Schweizer Paraplegiker-Zentrum eine grosse finanzielle Belastung dar.