44. Transaktionen mit Nahestehenden 

Unter nahestehenden Personen (juristischen wie auch natürlichen) sind alle dem Konsolidierungs- und Kombinierungskreis zugehörigen Organisationen eingeschlossen. Die Vereine Schweizer Paraplegiker-Vereinigung und die Gönner-Vereinigung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung sind in der Schweizer Paraplegiker-Gruppe eingeschlossen. Die Transaktionen zwischen diesen Gesellschaften sowie allfällige daraus resultierende Zwischengewinne wurden in der Konsolidierung entsprechend eliminiert.

Im Personenregister des Nonprofit-Governance-Berichts sind die nahestehenden natürlichen Personen (Stiftungsrätinnen, Stiftungsräte, Verwaltungsrätinnen, Verwaltungsräte, Mitglieder von Vorständen, Direktoren sowie Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Gruppengesellschaften) aufgeführt.

Unter Transaktionen mit nahestehenden Personen können folgende Transaktionen fallen:

  • das Eingehen von Verpflichtungen und Eventualverpflichtungen;
  • der Transfer von Aktiven und Verbindlichkeiten;
  • das Erbringen von Leistungen (Dienstleistungen, Waren usw.).

1 000 CHF

2024

2023

Transaktionen mit nahestehenden Gesellschaften innerhalb Konsolidierungskreis

Schweizer Paraplegiker-Vereinigung

Erträge

8 808

8 868

davon Betriebsbeitrag

8 400

8 400

Aufwendungen

250

981

Gönnervereinigung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung

Erträge

7 464

6 019

davon Betriebsbeitrag

7 417

5 883

Aufwendungen

77 954

77 383

Transaktionen mit nahestehenden Gesellschaften ausserhalb Konsolidierungskreis

Rollstuhlclubs

Erträge Wettkampflizenzen

17

16

Erträge Aktivmitgliederbeiträge

50

49

Aufwendungen Aktivmitgliederbeiträge

200

195

Aufwendungen Pauschalbeiträge

54

54

Aufwendungen Basis- und Qualitätsbeiträge ULV BSV

377

428

Transaktionen mit nahestehenden Personen

  • Unterstützungszahlungen von CHF 1.8 Mio. an eine Institution, bei der ein Mitglied eines strategischen Organs die Geschäftsführung innehat.
  • Pauschalabgeltung von Personal-, Sekretariats-, Raum- und Verwaltungskosten in der Höhe von CHF 266 191 an eine Gesellschaft, an der ein Mitglied eines operativen Organs beteiligt ist. Diese Gesellschaft bezahlt hingegen den Betrag von CHF 21 884 für Informatikkosten.
  • Zahlung von Informatikkosten von CHF 13 848 an eine Gesellschaft, an der ein Mitglied eines operativen Organs Verwaltungsratspräsident und beteiligt ist.
  • Zahlungen für Standmieten und Eintrittstickets einer Messe von CHF 64 912 an eine Gesellschaft, bei der ein Mitglied eines operativen Organs Verwaltungsratspräsident und beteiligt ist.
  • Projektfinanzierungen durch das Innovationszentrum für assistive Technologien (IAT) – neu Innovation Board – der Schweizer Paraplegiker-Stiftung von CHF 35 132 an eine Gesellschaft, an der ein Mitglied eines strategischen Organs beteiligt ist.
  • Zahlungen für erbrachte Projekt-Dienstleistungen von insgesamt CHF 20 539 an ein Verwaltungsratspräsidium und Mitglied eines strategischen Organs.
  • Zahlung für einen Mandatsvertrag von CHF 8725 an ein Mitglied von mehreren strategischen Organen.
  • Zahlung für erbrachte Projekt-Dienstleistungen von CHF 3870 an ein Mitglied eines strategischen Organs.
  • Zahlung von Projektsitzungshonoraren von CHF 3784 an den Präsidenten eines strategischen Organs.
  • Zahlung für einen Mandatsvertrag von CHF 1400 an den Präsidenten eines strategischen Organs.
  • Verzinstes befristetes Darlehen von CHF 3 Mio. an eine Institution, bei der ein Mitglied eines strategischen Organs die Geschäftsführung innehat. Darlehenszinszahlungen von dieser Institution in der Höhe von CHF 58 333 an Schweizer Paraplegiker-Stiftung.
  • Zinsloses Darlehen von CHF 150 000 an eine Gesellschaft, an der ein Mitglied eines strategischen Organs beteiligt ist.