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Entschädigungen

Im Sinne einer strafferen Corporate Governance legt die Schweizer Paraplegiker-Stiftung seit 2017 die Löhne der Direktoren sowie der Geschäftsführer offen. Grundlage für die Vergütungen bildet die Personalpolitik. Um im Spannungsfeld zwischen Marktlöhnen und Stiftungsgedanken eine ausgewogene Balance zu finden, gibt der Stiftungsrat Lohnbandbreiten vor. Diese werden regelmässig gemeinsam mit unabhängigen, externen Expertinnen und Experten erstellt.

Inhalt und Festlegungsverfahren

Die umfangreichen zeitlichen Beanspruchungen der Führungsorgane sind aufgrund der Grösse und Komplexität der Schweizer Paraplegiker-Gruppe weitergewachsen. Die nachfolgend genannten  Entschädigungen basieren auf der aktuell gültigen Honorarordnung. Davon be­­troffen sind der Stiftungsrat, die Verwaltungsräte der Tochtergesellschaften der Schweizer Paraplegiker-Stiftung sowie – im Sinne einer Empfehlung – der Vereinsvorstand der Gönner-Vereinigung. Anstellungsverhältnisse von Stiftungsratsmitgliedern (als Teilzeitanstellung) für operative Funktionen innerhalb der Schweizer Paraplegiker-Gruppe werden zusätzlich separat gemäss den allgemeinen Anstellungsbedingungen der Schweizer Paraplegiker-Gruppe zu marktüblichen Konditionen aufgrund klarer Bemessungskriterien vereinbart.

Amtierende Stiftungsräte 2019 der Schweizer Paraplegiker-Stiftung

2019 wurden den Stiftungsräten für ihre Organtätigkeit als Stiftungsrat der Schweizer Paraplegiker-Stiftung inkl. Ausschusstätigkeit, Spesen und jeglicher Art von direkten und indirekten geldwerten Leistungen folgende Entschädigungen ausbezahlt:

Joggi Daniel, Dr. sc. tech.

CHF

116 377

Betl Christian

CHF

20 035

Blanc Jacqueline

CHF

27 138

Frei Heinz

CHF

23 234

Isoz Aline

CHF

19 830

Moser Blanc Barbara

CHF

26 363

Schedler Kuno, Prof. Dr. oec.

CHF

21 861

Stäger Luca, Dr. oec.

CHF

23 959

Werfeli Martin

CHF

24 276

Total

CHF

303 074

Wie sich der Betrag des Präsidenten, Dr. sc. tech. Daniel Joggi, zusammensetzt, ist bei den Entschädigungen des Präsidenten beschrieben.

Die Details zu den Funktionen können dem Personenregister entnommen werden.

Der Stiftungsrat tagte 2019 insgesamt neunmal.

Neben dem Präsidenten wurde 2019 ein weiterer Stiftungsrat aufgrund seines Teilzeit-Anstellungsverhältnisses mit einem Pensum von 0,5 Stellen zusätzlich funktions- und marktüblich durch die entsprechende Gruppengesellschaft entlöhnt.

Präsident Stiftungsrat der Schweizer Paraplegiker-Stiftung

Dr. sc. tech. Daniel Joggi hat bis 31. Mai 2020 eine 20 %-Anstellung als Stiftungspräsident und eine 30 %-Anstellung als Projektleiter, vorwiegend als Präsident Bauprojekt-Ausschuss Campus Nottwil. Er wurde für beide Funktionen mit total CHF 100 520 plus Spesen von CHF 15 857 entschädigt. Er übte daneben keine Erwerbstätigkeit aus. Zusätzlich bezog er als Mitglied des Verwaltungsrats der Schweizer Paraplegiker-­Zentrum Nottwil AG, der Orthotec AG und der Active Communication AG im Jahr 2019 insgesamt CHF 26 000. Als Vorstandsmitglied der Gönner-Vereinigung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung hat er aufgrund seiner Anstellung kein Honorar bezogen.

Die Gesamtentschädigung des Präsidenten des Stiftungsrats betrug 2019 inkl. Spesen CHF 142 377.

Ehemalige Stiftungsräte

In den letzten zwei Jahren wurden keine Zahlungen an ehemalige Stiftungsräte ausgerichtet. 

Nominationskommission des Stiftungsrates 

An die Mitglieder der Nominationskommission des Stiftungsrates der Schweizer Paraplegiker-Stiftung wurden 2019 Entschädigungen von gesamthaft CHF 7114 ausbezahlt.

Zusätzlich wurde Iwan Rickenbacher für die Aufbauarbeit der Nominationskommission und seine Tätigkeit als Leiter der Kommission mit CHF 10 238 nach Aufwand entschädigt.  

Forschungskommission

An die Mitglieder der Forschungskommission wurden 2019 Entschädigungen von gesamthaft CHF 25 227 ausbezahlt.

Politischer Beirat 

An die Mitglieder des politischen Beirates wurden 2019 Entschädigungen von gesamthaft CHF 5132 ausbezahlt.

Beirat Innovations­zentrum für assistive Technologien

Dem Beirat des Innovationszentrums für assistive Technologien wurden 2019 Entschädigungen von gesamthaft CHF 9197 ausbezahlt.

Geschäftsleitung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung 

Die Gesamtentschädigung der Geschäftsleitung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung betrug CHF 697 766 für drei Vollzeitäquivalente, davon hat der Direktor eine Entschädigung von CHF 275 730 erhalten.

Verwaltungsräte Tochtergesellschaften

Die Entschädigung ist in der vorerwähnten Honorarordnung geregelt. Die Entschädigungen setzen sich aus dem funktionsbezogenen Grundhonorar, Sitzungspauschalen und Spesen zusammen.

Folgende Entschädigungen wurden an die Verwaltungsräte der Tochtergesellschaften ausbezahlt:

Verwaltungsrat Schweizer Paraplegiker-Zentrum, 5 Mitglieder

CHF

65 053

Verwaltungsrat Schweizer Paraplegiker-Forschung, 5 Mitglieder

CHF

61 886

Verwaltungsrat Orthotec, 5 Mitglieder

CHF

48 267

Verwaltungsrat SIRMED, 6 Mitglieder 1)

CHF

24 458

Verwaltungsrat Hotel Sempachersee, 3 Mitglieder

CHF

31 250

Verwaltungsrat Active Communication, 5 Mitglieder

CHF

52 037

Verwaltungsrat ParaHelp, 4 Mitglieder

CHF

28 299

Total

CHF

311 250

1) Drei VR-Mitglieder von SIRMED stehen in einem Arbeitsverhältnis mit der Rega und werden nicht separat entschädigt. 

Davon betrug die Gesamtentschädigung für die in den Verwaltungsräten einsitzenden Stiftungsratsmitglieder CHF 46 271.

Folgende Entschädigungen wurden an die Präsidentinnen und Präsidenten der Verwaltungsräte der Tochtergesellschaften ausbezahlt:

Präsident Verwaltungsrat Schweizer Paraplegiker-Zentrum

CHF

22 127

Präsident Verwaltungsrat Schweizer Paraplegiker-Forschung

CHF

17 098

Präsident Verwaltungsrat Orthotec

CHF

12 756

Präsident Verwaltungsrat SIRMED

CHF

11 504

Präsident Verwaltungsrat Hotel Sempachersee

CHF

13 250

Präsident Verwaltungsrat Active Communication

CHF

14 981

Präsidentin Verwaltungsrat ParaHelp

CHF

11 318

Die Verwaltungsräte tagten 2019 jeweils vier- bis sechsmal.

Vorstandsentschädi­gungen in nahestehenden Organisationen

Die Entschädigung ist als Empfehlung in der vorerwähnten Honorarordnung geregelt.

Folgende Entschädigungen wurden an die Vorstände der nahestehenden Organisationen ausbezahlt:

Vorstand Gönner-Vereinigung, 8 Mitglieder

CHF

17 697

Zentralvorstand Schweizer Paraplegiker-Vereinigung, 7 Mitglieder

CHF

20 200

Total

CHF

37 897

Der Vorstand der Gönner-Vereinigung tagte 2019 sechsmal.

Der Zentralvorstand der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung hat 2019 siebenmal getagt. Hinzu kamen weitere Besprechungen, an denen die Teilnahme der Vizepräsidien erforderlich war. 

Die Gesamtentschädigung für die in den Vorständen einsitzenden Stiftungsratsmitglieder betrug CHF 3000.

Folgende Entschädigungen wurden an die Präsidenten resp. Vizepräsident*innen der Vorstände der nahestehenden Organisationen ausbezahlt:

Präsidium und Vizepräsidien Zentralvorstand Schweizer Paraplegiker-Vereinigung

CHF

9 400

Präsident Vorstand Gönner-Vereinigung

verzichtet auf sein Honorar

Direktoren, Geschäfts­führer*innen, von Tochter­gesellschaften und der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung

Die jährliche Verabschiedung der Kaderlöhne aller Direktoren und Geschäftsführer*innen der Schweizer Paraplegiker-Gruppe sowie der Geschäftsleitungsmitglieder der Schweizer Paraplegiker-Stiftung, des Schweizer Paraplegiker-Zentrums und der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung erfolgt durch den Stiftungsrat der Schweizer Paraplegiker-Stiftung.

Folgende Entschädigungen inkl. geldwerte Leistungen (Brutto­lohn gemäss Lohnausweis) wurden an die Direktoren und Geschäftsführer*innen bzw. Meistverdienenden der Tochtergesellschaften ausbezahlt:

Direktor Schweizer Paraplegiker-Zentrum

CHF

483 015

Meistverdienender Schweizer Paraplegiker-Zentrum 1)

CHF

502 239

Direktor Schweizer Paraplegiker-Forschung (Pensum 50 %)

CHF

191 620

Geschäftsführerin Schweizer Paraplegiker-Forschung

CHF

215 200

Geschäftsführer Orthotec

CHF

186 901

Geschäftsführer SIRMED

CHF

182 559

Direktor Hotel Sempachersee (seit 1.2.2019)

CHF

196 668

Geschäftsführer Active Communication

CHF

203 754

Geschäftsführerin ParaHelp 1)

CHF

141 845

Direktor Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (seit 1.5.2019)

CHF

134 333

1) Abzug für gekaufte Ferienwoche berücksichtigt

Verwaltungsräte von Beteiligungen

Die Entschädigung an einen Verwaltungsrat der AWONO AG belief sich im Jahr 2019 auf CHF 630. Verwaltungsräte mit Anstellung bei den Aktionären werden nicht entschädigt.

Zusätzliche Honorare und Vergütungen für 2019

Für das Mandat des Leiters des Innovationszentrums für assistive Technologien ad interim wurden Honorare in der Höhe von CHF 109 854 an die Firma Celsus GmbH von Roger Suter, VR-Mitglied Orthotec und Mitglied Vorstand Gönner-Vereinigung, bezahlt.

Für die Beurteilung einer Zertifizierung für das Innovationszentrum für assistive Technologien (IAT) wurde an die Einzelfirma Christian Biedermann, VR-Präsident Orthotec, VR-Mitglied Active Communication und Beirat IAT bis Ende 2019, ein Honorar von CHF 898 bezahlt.

Für die Projektleitung und Begleitung des Bauprojektes Renovation Hotel Sempachersee-GZI hat die Katag & Partners AG Schlussrechnungen in der Höhe von CHF 6922 gestellt. Der VR-Präsident des Hotels Sempachersee, Stephan Kurmann, ist auch VR-Präsident der Katag Treuhand AG.

Für die Projektfinanzierung Innovation Trike Easy (E-Bike/E-Trike für Personen mit eingeschränkter Mobilität) durch das Innovationszentrum für assistive Technologien (IAT) wurden 2018 und 2019 an die GBY SA, bei der Sebastian Tobler Co-founder und VR-Präsident ist, Beträge von insgesamt CHF 160 000 bezahlt sowie CHF 5000 für ein Trike Easy für Sebastian Tobler selbst. Sebastian Tobler ist Mitglied im Vorstand der Gönner-Vereinigung, Beirat IAT und Mitglied der Nominationskommission des Stiftungsrates der Schweizer Paraplegiker-Stiftung.  

Für den Kauf des historischen Archivs des Gründers Dr. med. Dr. rer. nat. h. c. Guido A. Zäch wurde seiner Firma Consultenax AG der Betrag von CHF 53 850 bezahlt.  

Es sind keine weiteren Honorare und Vergütungen für andere Dienstleistungen von Mitgliedern des Stiftungsrats resp. von Vor­standsmitgliedern als hier offengelegt bezahlt worden.

Organdarlehen

Es bestehen keine Organdarlehen an Mitglieder des Stiftungsrats, Mitglieder der Vorstände der nahestehenden Organisationen, Mitglieder von Verwaltungsräten oder Mitglieder der Geschäftsleitung von einzelnen Gesellschaften.

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