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51. Genehmigung der Jahresrechnung der Gruppe

Der Stiftungsrat der Schweizer Paraplegiker-Stiftung hat die vorliegende Jahresrechnung der Schweizer Paraplegiker-Gruppe am 28. April 2020 ­– vorbehältlich der Genehmigung der Jahresrechnung 2019 der Gönner-Vereinigung durch die Mitgliederversammlung – genehmigt und zur Abgabe an die Eidgenössische Stiftungsaufsicht in Bern sowie zur Publikation freigegeben.

Der Stiftungsrat der Schweizer Paraplegiker-Stiftung beantragt bei der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht, die vorliegende Jahresrechnung der Schweizer Paraplegiker-Gruppe zur Kenntnis zu nehmen.

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