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Stiftungsrat trennt Wahl- und Nominationsorgan
Der Stiftungsrat der Schweizer Paraplegiker-Stiftung hat entschieden, das Vorschlags- und Entscheidungsrecht bei Neubesetzungen des Gremiums zu trennen. Künftig ist eine neu geschaffene Nominationskommission für die Kandidatensuche und -vorselektion der Mitglieder des Stiftungsrats zuständig. Damit führt er ein weiteres Element ein, das für die Führung der Schweizer Paraplegiker-Gruppe den Regeln einer «Good Governance» folgt.