Link to content Link to contact page

Struktur, Zweck und Ziele

Die Schweizer Paraplegiker-Gruppe

Die Schweizer Paraplegiker-Gruppe umfasst neben den stiftungseigenen Bereichen einen Verbund juristisch selbstständiger Institutionen. Dazu gehören ihre Tochtergesellschaften (gemeinnützige Aktiengesellschaften, deren Aktien bis auf eine Gesellschaft zu 100 % im Eigentum der Schweizer Paraplegiker-Stiftung sind) sowie die durch einen strategischen Zusammenarbeitsvertrag verbundene nahestehende Organisation Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (ein Verein, der überwiegend von der Paraplegiker-Stiftung finanziert wird). Schliesslich gehört dazu die von der Paraplegiker-Stiftung ins Leben gerufene Gönner-Vereinigung, die durch die Erhebung der Mitgliederbeiträge die Mittel für die Paraplegiker-Stiftung beschafft und die unkomplizierte Auszahlung der Gönnerunterstützung vornimmt.

Gliederung der Schweizer Paraplegiker-Gruppe

graphic

ALT-Text: Organigramm der rechtlichen Gesellschaften der Schweizer Paraplegiker-Gruppe

 

Die Schweizer Paraplegiker-Stiftung

Gesellschaftsstruktur

Unter dem Namen Schweizer Paraplegiker-Stiftung besteht eine Stiftung im Sinne von Artikel 80 ff. (personifiziertes Zweckvermögen) des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs mit Sitz in 6207 Nottwil (LU).

Einbezug von nahestehenden Organisationen

Die Schweizer Paraplegiker-Stiftung hat zur Zielerreichung des Stiftungszwecks verschiedene Organisationen gegründet resp. deren Gründung übertragen. Zur Schweizer Paraplegiker-Gruppe gehören eine Stiftung, sieben gemeinnützige Aktiengesellschaften und zwei Vereine.

Die zwei Vereine, die Gönner-Vereinigung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung und die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung, sind «nahestehende Organisationen». Die Vereine sind rechtlich unabhängig und autonom in ihrer Leitung. Zwischen den nahestehenden Organisationen und der Schweizer Paraplegiker-Stiftung besteht eine sehr enge operative Verflechtung, die vertraglich geregelt ist.

Um die Umsetzung der ganzheitlichen Rehabilitation von querschnittgelähmten Menschen darzustellen, wurde mit den Vorständen der erwähnten Vereine vereinbart, dass sie in den Konsolidierungskreis der Schweizer Paraplegiker-Gruppe eingeschlossen werden und auch die Nonprofit Governance offengelegt wird. Eine Beherrschung der nahestehenden Organisationen durch die Paraplegiker-Stiftung ist daraus nicht abzuleiten.

Die nahestehenden Organisationen verfügen über eigene, spezifische Nonprofit-Governance-Richtlinien, die den generellen Richtlinien der Schweizer Paraplegiker-Gruppe nicht widersprechen.

Zweck der Organisation

Die Schweizer Paraplegiker-Stiftung bezweckt die ganzheitliche Rehabilitation von Querschnittgelähmten. Sie ergreift und unterstützt alle Massnahmen, die nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik zur Erreichung dieses Zieles angezeigt sind.

Ziele und erbrachte Leistungen

Die Gönner-Vereinigung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung stellt mit den Beiträgen der Gönnermitglieder die Finanzierung des Stiftungszwecks sicher und bezahlt im Falle einer unfallbedingten Querschnittlähmung mit permanenter Rollstuhlabhängigkeit an die betroffene Gönnerin und an den betroffenen Gönner einen Unterstützungsbeitrag von CHF 250 000.

Die Schweizer Paraplegiker-Stiftung unterstützt die Querschnittgelähmten in Härtefällen mit Beiträgen an die Kosten von Hilfsgeräten, Apparaturen und Einrichtungen so­wie an ungedeckte Pflegetaxen und hilft in Not geratenen Querschnittgelähmten und ihren Angehörigen.

Die Schweizer Paraplegiker-Stiftung fördert die Zielsetzungen der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung.

Die Schweizer Paraplegiker-Stiftung stellt finanzielle Mittel bereit für:

  • den Ausbau, den Unterhalt und den Betrieb des Schweizer Paraplegiker-Zentrums (SPZ) in Nottwil,
  • den Ausbau, den Unterhalt und den Betrieb ihrer Forschungs- und Ausbildungsstätte, des Guido A. Zäch Instituts (GZI) in Nottwil,
  • den Aufbau, die Entwicklung und den Betrieb ihrer weiteren eigenen Institutionen mit verschiedenen Aktivitäten im Dienste der Querschnittgelähmten sowie Menschen mit ähnlichen körperlichen Einschränkungen, insbesondere für die Erforschung, Entwicklung, Translation und Versorgung von Hilfsmitteln aller Art.

Die Schweizer Paraplegiker-Stiftung fördert die Aus- und Weiterbildung von Fachpersonal und unterstützt die wissenschaftliche Forschung im Bereich der ganzheitlichen Rehabilitation von Querschnittgelähmten.

Die Schweizer Paraplegiker-Stiftung orientiert über den jeweiligen Stand ihrer Anliegen und fördert in der Öffentlichkeit das Verständnis für die Querschnittgelähmten durch Information.

Die Schweizer Paraplegiker-Stiftung kann Aktivitäten zugunsten von Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Gebrechen resp. Krankheiten unterstützen oder selber durchführen, die dann auch direkt und indirekt zu einer Verbesserung der Lebensqualität von Querschnittgelähmten führen können, insbesondere in den Bereichen der medizinischen Versorgung, der Hilfsmittelversorgung sowie der Bildung, Forschung und Innovation.

Stiftungsvermögen

Das Stiftungsvermögen wird geäufnet:

  • durch eine Gönnerorganisation,
  • durch öffentliche Sammlungen,
  • durch Schenkungen und Legate,
  • durch andere geeignet erscheinende Massnahmen.

Ausser den Zinsen des jeweiligen Stiftungsvermögens darf nötigenfalls auch das Kapital verwendet werden.

Zusammenarbeits­verträge mit nahestehenden Organisationen




Zusammenarbeitsvertrag mit der Gönner-Vereinigung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung

Im Zusammenarbeitsvertrag vom Januar 2011 übertrug die Gönner-Vereinigung die Abwicklung des Tagesgeschäfts der Gönner-Vereinigung (Kommunikation, Marketing, Fundraising, Gönnerverwaltung, Direkthilfe, Finanzen und Controlling) an die Schweizer Paraplegiker-Stiftung. Diese ihrerseits verpflichtete sich, für die gesamte Infrastruktur, das Personal, die Betriebsmittel und die Betriebskosten vollumfänglich aufzukommen. Die Gönner-Vereinigung überweist im Gegenzug sämtliche Mitgliederbeiträge und Spenden an die Schweizer Paraplegiker-Stiftung, damit diese den Stifterwillen erfüllen kann. Somit sind alle Aktivitäten für Kommunikation, Fundraising und Gönnermarketing sowie die damit verbundene administrative Tätigkeit von Gönner-Vereinigung und Schweizer Paraplegiker-Stiftung aus Gründen der Effizienz bei der Schweizer Paraplegiker-Stiftung zusammengefasst. Die Gönner-Vereinigung bezahlt im Falle einer unfallbedingten Querschnittlähmung mit permanenter Rollstuhlabhängigkeit an die betroffene Gönnerin oder den betroffenen Gönner einen Unterstützungsbeitrag von CHF 250 000.

Zusammenarbeitsvertrag mit der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung 

Am 18. November 2015 wurde mit der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung eine für fünf Jahre gültige Vereinbarung unterschrieben. Am 24. Januar 2018 wurde die Vereinbarung unter anderem um den Punkt ergänzt, dass die Saläre des Direktors und der Geschäftsleitungsmitglieder durch den Stiftungsrat der Schweizer Paraplegiker-Stiftung genehmigt werden müssen. Im Sinne des Stiftungszwecks regelt diese Vereinbarung die Abstimmung von Absichten beider Organisationen für die langfristige Weiterentwicklung im Bereich Integration und lebenslange Begleitung. Zudem ist damit beidseits Planungssicherheit gewährleistet.

... mit Tochter­gesellschaften

Die Schweizer Paraplegiker-Stiftung schliesst basierend auf der Strategie mit den Tochtergesellschaften Leistungsaufträge ab, in der Regel über vier Jahre synchron im Rhythmus der Strategieüberprüfung. Gestützt auf diese Leistungsaufträge erstellen die Tochtergesellschaften ihre rollenden Businesspläne und legen damit die Umsetzung der Teilstrategie fest.

... mit Dritten

Netzwerkpartner der Schweizer Paraplegiker-Gruppe mit Zusammenarbeitsverträgen

Mit folgenden Netzwerkpartnern hat mindestens eine der operativen Gruppengesellschaften einen Zusammenarbeitsvertrag abgeschlossen, um das Leistungsnetz zugunsten von Querschnittgelähmten und deren Umfeld zu optimieren.

  • American Heart Association (AHA)
  • Association Suisse de Tir à l'Arc
  • BeSic, Berner Simulationszentrum, Universitätsspital Insel, Bern
  • Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
  • Bundesamt für Sport (BASPO)
  • CRR – Clinique romande de réadaptation, Sitten
  • Der Balgrist, Universitätsklinik Balgrist, Zentrum für Paraplegie, Zürich
  • Diverse Feuerwehrorganisationen
  • ETH (Eidgenössische Technische Hochschule) Zürich
  • European Resuscitation Council (ERC)
  • Fachhochschule Nordwestschweiz, Hochschule für Soziale Arbeit, Institut Integration und Partizipation, Olten
  • Globetrotter
  • Hochschule Luzern, Soziale Arbeit, Institut für Sozialpädagogik und Bildung, Luzern
  • Höhere Fachschule für Rettungsberufe, Schutz und Rettung Zürich
  • Hotelleriesuisse
  • Institution de Lavigny, Lausanne
  • Interkantonale Polizeischule Hitzkirch
  • IRP – International Foundation for Research in Paraplegia, Genf
  • Kantonsspital Aarau, Aarau
  • Kooperation Stiftung Schulungs- und Wohnheime Rossfeld, Bern
  • Luzerner Kantonsspital, Luzern
  • Luzerner Polizei
  • Luzerner Psychiatrie, Konsiliar- und Liaisondienst, St. Urban
  • Medphone
  • Orthopädische Klinik, Ulm
  • Ospedale Regionale San Giovanni Bellinzona e Valli, Bellinzona
  • Pro Infirmis
  • REHAB – Klinik für Neurorehabilitation und Paraplegiologie, Basel
  • Rettungsorganisationen in Murten, Lausanne und im Tessin
  • Schweizerische Rettungsflugwacht Rega
  • Stiftung Pro Handicap, Berlingen
  • SuvaCare, Luzern
  • Swiss Olympic Association
  • Swiss Paralympic, Ittigen b. Bern
  • SwissBadminton
  • SwissCurling Association (SCA)
  • Universität Luzern
  • Universitäts- und Rehabilitationskliniken Ulm GmbH
  • Universitätsspital Basel, Plastische Chirurgie, Basel
  • Universitätsspital Insel, Chirurgie, Urologie, Bern
  • Universitätsspital Zürich, Traumatologie, Zürich
  • Verein ALS Schweiz
  • Verein Le Copain, Grône

Diese Website verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung