Grundsätze
Der Begriff Nonprofit Governance
Allgemein versteht man unter Nonprofit Governance, auch NPO Governance genannt, eine über Managementfunktionen hinausgehende Globalsteuerung von Non-Profit-Organisationen (NPO). Es handelt sich dabei um Massnahmen, Instrumente und Mechanismen, die das oberste Führungsorgan (hier der Stiftungsrat) einer NPO resp. NPO-Gruppe bei der wirksamen Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützen. Diese stellen auch die Zweckerfüllung, Legitimität und Verantwortlichkeit der Organisation und die Wahrung der Interessen der Anspruchsgruppen sicher.
Während Corporate Governance in erster Linie Herrschafts- und Verwaltungsstrukturen in Kapitalgesellschaften bezeichnet, schliesst Nonprofit Governance multiple, nicht gewinnorientierte Organisationsformen mit ein. Zudem sind im Rahmen der Nonprofit Governance verschiedene Formen der Institutionalisierung der sogenannten Nonprofit Boards denkbar, während in profitorientierten Organisationen (PO) die Corporate Governance i. d. R. durch einen Verwaltungsrat resp. Aufsichtsrat institutionalisiert wird.
Die Nonprofit Governance ist ausserdem auf multidimensionale Zielsysteme und die Berücksichtigung der Interessen von Dritten sowie auf den Stiftungsauftrag ausgelegt, wohingegen die Corporate Governance überwiegend finanzwirtschaftliche Zielsetzungen im Sinne von Eigentümer-/Anlegerschutz verfolgt.
Im Bereich der Nonprofit Governance wird es darum bei grossen, vielschichtigen NPO immer wichtiger, die übliche, jedoch oft einschränkende ehrenamtliche Tätigkeit von Leitungsorganen aufgrund der wachsenden Komplexität und Ansprüche durch eine Professionalisierung zu ersetzen.
Nonprofit Governance bei der Schweizer Paraplegiker-Gruppe
Die Schweizer Paraplegiker-Gruppe wird gemäss den Leitlinien der in der Schweiz üblichen Nonprofit-Governance-Regeln geführt. Die nachfolgenden Offenlegungen haben das Ziel, einen aktuellen und vollständigen Einblick in die Nonprofit Governance der Schweizer Paraplegiker-Gruppe zu gewähren. Alle Angaben betreffen den Stand per 31. Dezember 2020. Folgende Grundsätze werden angewendet:
- Die leitenden Organe gewährleisten im Rahmen von Gesetz und Statuten eine klare Trennung der Verantwortlichkeit bei Aufsicht, Leitung und Vollzug. Sie sorgen für ein ausgewogenes Verhältnis von Steuerung, Führung und Kontrolle (Checks and Balances).
- Die leitenden Organe führen die Organisation verantwortungsbewusst, effizient und nachhaltig. Insbesondere berücksichtigen sie die der Organisation zugrunde liegenden Werte.
- Die leitenden Organe legen die Informationspolitik fest. Sie sorgen für eine zeitgerechte, transparente interne und externe Information über Struktur und Tätigkeiten der Organisation sowie die Verwendung ihrer Mittel.
- Die leitenden Organe wahren die Interessen und Rechte von Gönner*innen, Mitgliedern und Mitarbeitenden. Sie gewährleisten eine wirksame Zusammenarbeit von ehrenamtlichen, freiwilligen und entlöhnten Mitarbeitenden.
- Die leitenden Organe wahren die Anliegen von Spender*innen. Insbesondere verantworten sie die faire Beschaffung von Mitteln und deren bestimmungsgemässe Verwendung.