Risikomanagement und internes Kontrollsystem
Organisation, Zuständigkeit und Instrumente des Risikomanagements
Der Stiftungsrat der Schweizer Paraplegiker-Stiftung definiert in seiner Gesamtpolitik, wie die Gruppengesellschaften (ohne Schweizer Paraplegiker-Vereinigung) mit Risiken effektiv und effizient umgehen sollen.
Der Stiftungsrat beurteilt jährlich die Risiken nach einer gruppenweit einheitlichen Methodik, die sich an das COSO-Modell anlehnt. Er ist für die Risikoeinschätzung und Durchsetzung der Massnahmen verantwortlich. Die Verantwortliche Compliance der Schweizer Paraplegiker-Stiftung unterstützt die Gruppengesellschaften in der einheitlichen Methodenanwendung sowie bei der Berichterstattung. Die Risikoeinschätzung und die Aktualisierung der Massnahmen zur Risikobewältigung werden separat durchgeführt. Der Stiftungsrat erhält einen Bericht mit den Toprisiken der gesamten Gruppe.
Der Stiftungsrat hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2020 die aktualisierte jährliche Risikobeurteilung der ganzen Gruppe und die vorgeschlagenen Massnahmen zur Kenntnis genommen.
Beurteilung des internen Kontrollsystems
Ein internes Kontrollsystem (IKS) besteht gemäss den gesetzlichen Grössenkriterien in den Gesellschaften Schweizer Paraplegiker-Stiftung, Gönner-Vereinigung, Schweizer Paraplegiker-Zentrum und Orthotec. Wo sinnvoll, werden die anderen Gruppengesellschaften ins IKS miteinbezogen. Die Überwachung der Einhaltung der vorgegebenen Kontrollen obliegt den entsprechenden Linienvorgesetzten. Die Verantwortliche Compliance überprüft stichprobenweise die Umsetzung des IKS.
Das IKS der Schweizer Paraplegiker-Stiftung, der Gönner-Vereinigung, des Schweizer Paraplegiker-Zentrums und der Orthotec wurde 2020 aktualisiert und überprüft. Die Verantwortliche Compliance der Gruppe schätzte die Wirksamkeit des IKS in ihrer neusten Berichterstattung als ausreichend und wirtschaftlich ein.
Das IKS wird durch das Q-System (ISO 9001) unterstützt resp. ist darin integriert.