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Entschädigungen

Im Sinne einer strafferen Corporate Governance legt die Schweizer Paraplegiker-Stiftung die Löhne der Direktoren sowie der Geschäftsführer*innen offen. Grundlage für die Vergütungen bildet die Personalpolitik. Um im Spannungsfeld zwischen Marktlöhnen und Stiftungsgedanken eine ausgewogene Balance zu finden, gibt der Stiftungsrat Lohnbandbreiten vor. Diese werden regelmässig gemeinsam mit unabhängigen, externen Expertinnen und Experten erstellt.

Inhalt und Festlegungsverfahren

Die umfangreichen zeitlichen Beanspruchungen der Führungsorgane sind aufgrund der Grösse und Komplexität der Schweizer Paraplegiker-Gruppe weitergewachsen. Die nachfolgend genannten  Entschädigungen basieren auf der aktuell gültigen Honorarordnung. Davon be­­troffen sind der Stiftungsrat, die Verwaltungsräte der Tochtergesellschaften der Schweizer Paraplegiker-Stiftung sowie – im Sinne einer Empfehlung – der Vereinsvorstand der Gönner-Vereinigung. Die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung verfügt über ein eigenes Spesen- und Entschädigungsreglement für den Zentralvorstand. Anstellungsverhältnisse von Stiftungsratsmitgliedern (als Teilzeitanstellung) für operative Funktionen innerhalb der Schweizer Paraplegiker-Gruppe werden zusätzlich separat gemäss den allgemeinen Anstellungsbedingungen der Schweizer Paraplegiker-Gruppe zu marktüblichen Konditionen aufgrund klarer Bemessungskriterien vereinbart.

Amtierende Stiftungsrät*innen 2020 der Schweizer Paraplegiker-Stiftung

2020 wurden den Mitgliedern für ihre Organtätigkeit als Stiftungsrätin bzw. als Stiftungsrat der Schweizer Paraplegiker-Stiftung inkl. Ausschusstätigkeit, Spesen und jeglicher Art von direkten und indirekten geldwerten Leistungen folgende Entschädigungen ausbezahlt:

Hanselmann Heidi (seit 1.6.2020)

CHF

59 104

Joggi Daniel, Dr. sc. tech. (bis 31.5.2020)

CHF

45 908

Betl Christian (bis 31.5.2020)

CHF

5 608

Blanc Jacqueline

CHF

21 307

Frei Heinz

CHF

23 801

Isoz Aline

CHF

18 217

Lamontagne-Müller Isabelle (seit 1.6.2020)

CHF

11 961

Leemann Manuela (seit 1.6.2020)

CHF

11 307

Moser Blanc Barbara

CHF

20 268

Schedler Kuno, Prof. Dr. oec.

CHF

18 692

Werfeli Martin

CHF

38 708

Total

CHF

274 879

Wie sich der Betrag an den Präsidenten, für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Mai 2020 resp. bis zur Generalversammlung 2020 der Tochtergesellschaften, und an die Präsidentin des Stiftungsrats vom 1. Juni bis 31. Dezember 2020 zusammensetzt, ist bei den Entschädigungen der Präsidentin / des Präsidenten beschrieben.

Die Details zu den Funktionen können dem Personenregister entnommen werden.

Der Stiftungsrat tagte 2020 sechsmal. Zusätzlich wurde eine Sitzung auf dem Zirkularweg durchgeführt. 

Neben dem Präsidenten (im Amt bis 31. Mai 2020) wurde 2020 ein weiterer Stiftungsrat aufgrund seines Teilzeit-Anstellungsverhältnisses mit einem Pensum von 0,5 Stellen zusätzlich funktions- und marktüblich durch die entsprechende Gruppengesellschaft entlöhnt. Per 1. Januar 2021 wird es keine Anstellungverhältnisse von Stiftungsratsmitgliedern mehr geben. 

Präsident*in Stiftungsrat der Schweizer Paraplegiker-Stiftung

Heidi Hanselmann wurde als Präsidentin des Stiftungsrats für die Zeit vom 1. Juni bis 31. Dezember 2020 mit CHF 56 075 plus Spesen von CHF 3029 entschädigt, was insgesamt CHF 59 104 ergibt. 

Dr. sc. tech. Daniel Joggi hatte von 1. Januar bis 31. Mai 2020 eine 20 %-Anstellung als Stiftungspräsident und eine 30 %-Anstellung als Projektleiter, vorwiegend als Präsident Bauprojekt-Ausschuss Campus Nottwil. Er wurde für beide Funktionen mit total CHF 41 883 plus Spesen von CHF 4025 entschädigt. Er übte daneben keine Erwerbstätigkeit aus. Zusätzlich bezog er als Mitglied des Verwaltungsrats der Schweizer Paraplegiker-­Zentrum Nottwil AG, der Orthotec AG und der Active Communication AG bis zur jeweiligen Generalversammlung 2020 insgesamt CHF 8833. Als Vorstandsmitglied der Gönner-Vereinigung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung hat er aufgrund seiner Anstellung kein Honorar bezogen. Die Gesamtentschädigung von Daniel Joggi als Präsident des Stiftungsrats betrug 2020 inkl. Spesen CHF 54 741.

Ehemalige Stiftungsrät*innen

Dr. sc. tech. Daniel Joggi wurde für die Zeit nach seinem Amt für die Funktion des Präsidenten des Beirats Innovations­zentrum für assistive Technologien mit CHF 2750 entschädigt. 

Es wurden keine weiteren Zahlungen an ehemalige Stiftungsratsmitglieder ausgerichtet. 

Nominationskommission des Stiftungsrats 

An die Mitglieder der Nominationskommission des Stiftungsrats der Schweizer Paraplegiker-Stiftung wurden 2020 Entschädigungen von gesamthaft CHF 15 397 ausbezahlt.

Zusätzlich wurde Iwan Rickenbacher für seine Tätigkeit als Leiter der Kommission mit CHF 23 625 nach Aufwand entschädigt.  

Forschungskommission

An die Mitglieder der Forschungskommission wurden 2020 Entschädigungen von gesamthaft CHF 11 153 ausbezahlt.

Politischer Beirat 

An die Mitglieder des politischen Beirates wurden 2020 keine Entschädigungen ausbezahlt, da im Berichtsjahr keine Tagung stattgefunden hat.

Beirat Innovations­zentrum für assistive Technologien

Dem Beirat des Innovationszentrums für assistive Technologien wurden 2020 Entschädigungen von gesamthaft CHF 13 357 ausbezahlt.

Geschäftsleitung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung 

Die Gesamtentschädigung der Geschäftsleitung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung betrug CHF 723 294 für drei Vollzeitäquivalente. Davon hat der Direktor eine Entschädigung von CHF 276 867 zuzüglich einmaliger Treueprämie / Dienstaltersgeschenk von CHF 22 904 (insgesamt CHF 299 771) erhalten.

Verwaltungsräte Tochtergesellschaften

Die Entschädigung ist in der vorerwähnten Honorarordnung geregelt. Die Entschädigungen setzen sich aus dem funktionsbezogenen Grundhonorar, Sitzungspauschalen und Spesen zusammen.

Folgende Entschädigungen wurden an die Verwaltungsräte der Tochtergesellschaften ausbezahlt:

Verwaltungsrat Schweizer Paraplegiker-Zentrum, 4 Mitglieder

CHF

76 822

Verwaltungsrat Schweizer Paraplegiker-Forschung, 5 Mitglieder

CHF

56 339

Verwaltungsrat Orthotec, 3 Mitglieder

CHF

37 054

Verwaltungsrat SIRMED, 7 Mitglieder 1)

CHF

24 327

Verwaltungsrat Hotel Sempachersee, 3 Mitglieder

CHF

28 924

Verwaltungsrat Active Communication, 4 Mitglieder

CHF

42 712

Verwaltungsrat ParaHelp, 4 Mitglieder

CHF

34 039

Total

CHF

300 217

1) Drei VR-Mitglieder von SIRMED stehen in einem Arbeitsverhältnis mit der Rega und werden nicht separat entschädigt. 

Davon betrug die Gesamtentschädigung für die in den Verwaltungsräten einsitzenden Stiftungsratsmitglieder CHF 18 446.

Folgende Entschädigungen wurden an die Präsidentinnen und Präsidenten der Verwaltungsräte der Tochtergesellschaften ausbezahlt:

Präsident Verwaltungsrat Schweizer Paraplegiker-Zentrum

CHF

26 168

Präsident Verwaltungsrat Schweizer Paraplegiker-Forschung

CHF

16 709

Präsident Verwaltungsrat Orthotec

CHF

11 933

Präsident Verwaltungsrat SIRMED

CHF

11 353

Präsident Verwaltungsrat Hotel Sempachersee

CHF

12 924

Präsident Verwaltungsrat Active Communication

CHF

13 406

Präsidentin Verwaltungsrat ParaHelp

CHF

13 491

Die Verwaltungsräte tagten 2020 jeweils vier- bis sechsmal.

Vorstandsentschädi­gungen in nahestehenden Organisationen

Die Entschädigung für den Vorstand Gönner-Vereinigung ist als Empfehlung in der vorerwähnten Honorarordnung geregelt.

Die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung verfügt über ein eigenes Spesen- und Entschädigungsreglement.

Folgende Entschädigungen wurden an die Vorstände der nahestehenden Organisationen ausbezahlt:

Vorstand Gönner-Vereinigung, 8 Mitglieder

CHF

13 072

Zentralvorstand Schweizer Paraplegiker-Vereinigung, 8 Mitglieder

CHF

82 987

Total

CHF

96 059

Gesamtbetrag aller Vergütungen an den Vorstand der Gönner-Vereinigung
Die Entschädigung ist als Empfehlung in der vorerwähnten Honorarordnung geregelt. Der Vorstand der Gönner-Vereinigung tagte 2020 dreimal.

Gesamtbetrag aller Vergütungen an den Zentralvorstand der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung
Das Spesen- und Entschädigungsreglement für den Zentralvorstand wurde per 1. Mai 2020 aufgrund des vor allem im Präsidium veränderten Aufgabengebiets angepasst. Zuzüglich zu den Sitzungsgeldern werden nach Funktion abgestufte Grundhonorare vergütet. Der Zentralvorstand hat im Jahr 2020 achtmal getagt. Hinzu kamen weitere Besprechungen und Workshops, an denen die Teilnahme vor allem des Präsidiums erforderlich war. Die Gesamtentschädigung versteht sich ohne Spesenvergütungen.

Die Gesamtentschädigung für die in den Vorständen einsitzenden Stiftungsratsmitglieder betrug CHF 1500.

Folgende Entschädigungen wurden an die Präsident*innen der Vorstände der nahestehenden Organisationen ausbezahlt:

Präsidentin Zentralvorstand Schweizer Paraplegiker-Vereinigung

CHF

34 014

Präsident Vorstand Gönner-Vereinigung

verzichtet auf sein Honorar

Direktoren, Geschäfts­führer*innen, von Tochter­gesellschaften und der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung

Die jährliche Verabschiedung der Kaderlöhne aller Direktoren und Geschäftsführer*innen der Schweizer Paraplegiker-Gruppe sowie der Geschäftsleitungsmitglieder der Schweizer Paraplegiker-Stiftung, des Schweizer Paraplegiker-Zentrums und der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung erfolgt durch den Stiftungsrat der Schweizer Paraplegiker-Stiftung.

Folgende Entschädigungen inkl. geldwerte Leistungen (Brutto­lohn gemäss Lohnausweis ohne Kinder-, Ausbildungs- und Familienzulagen) wurden an die Direktoren und Geschäftsführer*innen bzw. Meistverdienenden der Tochtergesellschaften oder nahestehenden Organisationen ausbezahlt:

Direktor Schweizer Paraplegiker-Zentrum

CHF

483 015

Meistverdienender Schweizer Paraplegiker-Zentrum 1)

CHF

502 824

Direktor Schweizer Paraplegiker-Forschung (Pensum 50 %)

CHF

191 620

Geschäftsführerin Schweizer Paraplegiker-Forschung

CHF

215 988

Geschäftsführer Orthotec

CHF

187 887

Geschäftsführer SIRMED

CHF

183 810

Direktor Hotel Sempachersee

CHF

215 000

Geschäftsführer Active Communication 2)

CHF

187 973

Geschäftsführerin ParaHelp (bis 30.11.2020) 1)

CHF

135 433

Direktor Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (seit 1.8.2020)

CHF

91 672

Meistverdienender Schweizer Paraplegiker-Vereinigung

CHF

230 955

1) Abzug für gekaufte Ferienwoche berücksichtigt

2) ohne Repräsentationsspesen gemäss genehmigtem Spesenreglement

Verwaltungsräte von Beteiligungen

Die Entschädigung an einen Verwaltungsrat der AWONO AG belief sich im Jahr 2020 auf CHF 383. Verwaltungsräte mit Anstellung bei den Aktionären werden nicht zusätzlich durch die AWONO AG entschädigt.

Zusätzliche Honorare und Vergütungen für 2020

Für die Projektfinanzierung Innovation Trike Easy (E-Bike/E-Trike für Personen mit eingeschränkter Mobilität) durch das Innovationszentrum für assistive Technologien (IAT) und für eine Überbrückungsfinanzierung wurden 2020 an die GBY SA, bei der Sebastian Tobler Co-Founder und Verwaltungsratspräsident ist, Beträge von insgesamt CHF 102 003 bezahlt. Sebastian Tobler ist Mitglied des Vorstands der Gönner-Vereinigung, Beirat IAT und Mitglied der Nominationskommission des Stiftungsrates der Schweizer Paraplegiker-Stiftung.  

Für die Bemühungen zur gütlichen Beilegung eines Konfliktes wurde dem Gründer und Ehrenpräsidenten Dr. med. Dr. rer. nat. h. c. Guido A. Zäch eine Aufwandsentschädigung von CHF 15 000 ausgerichtet.

Prof. Dr. med. Markus Béchir, Verwaltungsratspräsident des Schweizer Paraplegiker-Zentrums und Stiftungsrat seit 1. Januar 2021, hat von der Schweizer Paraplegiker-Stiftung für seine Tätigkeit rund um die Weiterentwicklung der Forschung im Jahr 2020 eine Entschädigung von CHF 7210 erhalten.

Prof. Dr. rer. oec. Adrian Ritz, Verwaltungsratspräsident der Schweizer Paraplegiker-Forschung und Stiftungsrat seit 1. Januar 2021, hat von der Schweizer Paraplegiker-Stiftung für seine Tätigkeit rund um die Weiterentwicklung der Forschung im Jahr 2020 eine Entschädigung von CHF 7210 erhalten. 

Die Aufwendungen von Pius Bernet, Verwaltungsratspräsident der Active Communication und Mitglied des Vorstands der Gönner-Vereinigung, für die erfolgreiche Abwendung einer Forderungsklage wurden in der Höhe von CHF 5320 an die WFS Wip Financial Services AG vergütet.

Es sind keine weiteren Honorare und Vergütungen für andere Dienstleistungen von Mitgliedern des Stiftungsrats resp. von Vor­standsmitgliedern als hier offengelegt bezahlt worden.

Organdarlehen

Es bestehen keine Organdarlehen an Mitglieder des Stiftungsrats, Mitglieder der Vorstände der nahestehenden Organisationen, Mitglieder von Verwaltungsräten oder Mitglieder der Geschäftsleitung von einzelnen Gesellschaften.

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