Entschädigungen
Im Sinne einer strafferen Corporate Governance legt die Schweizer Paraplegiker-Stiftung die Löhne der Direktoren sowie der Geschäftsführer*innen offen. Grundlage für die Vergütungen bildet die Personalpolitik. Um im Spannungsfeld zwischen Marktlöhnen und Stiftungsgedanken eine ausgewogene Balance zu finden, gibt der Stiftungsrat Lohnbandbreiten vor. Diese werden regelmässig gemeinsam mit unabhängigen, externen Expertinnen und Experten erstellt.
Inhalt und Festlegungsverfahren
Die umfangreichen zeitlichen Beanspruchungen der Führungsorgane sind aufgrund der Grösse und Komplexität der Schweizer Paraplegiker-Gruppe weitergewachsen. Die nachfolgend genannten Entschädigungen basieren auf der aktuell gültigen Honorarordnung. Davon betroffen sind der Stiftungsrat, die Verwaltungsräte der Tochtergesellschaften der Schweizer Paraplegiker-Stiftung sowie – im Sinne einer Empfehlung – der Vereinsvorstand der Gönner-Vereinigung. Die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung verfügt über ein eigenes Spesen- und Entschädigungsreglement für den Zentralvorstand. Anstellungsverhältnisse von Stiftungsratsmitgliedern (als Teilzeitanstellung) für operative Funktionen innerhalb der Schweizer Paraplegiker-Gruppe werden zusätzlich separat gemäss den allgemeinen Anstellungsbedingungen der Schweizer Paraplegiker-Gruppe zu marktüblichen Konditionen aufgrund klarer Bemessungskriterien vereinbart.
Amtierende Stiftungsrät*innen 2020 der Schweizer Paraplegiker-Stiftung
2020 wurden den Mitgliedern für ihre Organtätigkeit als Stiftungsrätin bzw. als Stiftungsrat der Schweizer Paraplegiker-Stiftung inkl. Ausschusstätigkeit, Spesen und jeglicher Art von direkten und indirekten geldwerten Leistungen folgende Entschädigungen ausbezahlt:
Hanselmann Heidi (seit 1.6.2020) |
CHF |
59 104 |
Joggi Daniel, Dr. sc. tech. (bis 31.5.2020) |
CHF |
45 908 |
Betl Christian (bis 31.5.2020) |
CHF |
5 608 |
Blanc Jacqueline |
CHF |
21 307 |
Frei Heinz |
CHF |
23 801 |
Isoz Aline |
CHF |
18 217 |
Lamontagne-Müller Isabelle (seit 1.6.2020) |
CHF |
11 961 |
Leemann Manuela (seit 1.6.2020) |
CHF |
11 307 |
Moser Blanc Barbara |
CHF |
20 268 |
Schedler Kuno, Prof. Dr. oec. |
CHF |
18 692 |
Werfeli Martin |
CHF |
38 708 |
Total |
CHF |
274 879 |
Wie sich der Betrag an den Präsidenten, für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Mai 2020 resp. bis zur Generalversammlung 2020 der Tochtergesellschaften, und an die Präsidentin des Stiftungsrats vom 1. Juni bis 31. Dezember 2020 zusammensetzt, ist bei den Entschädigungen der Präsidentin / des Präsidenten beschrieben.
Die Details zu den Funktionen können dem Personenregister entnommen werden.
Der Stiftungsrat tagte 2020 sechsmal. Zusätzlich wurde eine Sitzung auf dem Zirkularweg durchgeführt.
Neben dem Präsidenten (im Amt bis 31. Mai 2020) wurde 2020 ein weiterer Stiftungsrat aufgrund seines Teilzeit-Anstellungsverhältnisses mit einem Pensum von 0,5 Stellen zusätzlich funktions- und marktüblich durch die entsprechende Gruppengesellschaft entlöhnt. Per 1. Januar 2021 wird es keine Anstellungverhältnisse von Stiftungsratsmitgliedern mehr geben.
Präsident*in Stiftungsrat der Schweizer Paraplegiker-Stiftung
Heidi Hanselmann wurde als Präsidentin des Stiftungsrats für die Zeit vom 1. Juni bis 31. Dezember 2020 mit CHF 56 075 plus Spesen von CHF 3029 entschädigt, was insgesamt CHF 59 104 ergibt.
Dr. sc. tech. Daniel Joggi hatte von 1. Januar bis 31. Mai 2020 eine 20 %-Anstellung als Stiftungspräsident und eine 30 %-Anstellung als Projektleiter, vorwiegend als Präsident Bauprojekt-Ausschuss Campus Nottwil. Er wurde für beide Funktionen mit total CHF 41 883 plus Spesen von CHF 4025 entschädigt. Er übte daneben keine Erwerbstätigkeit aus. Zusätzlich bezog er als Mitglied des Verwaltungsrats der Schweizer Paraplegiker-Zentrum Nottwil AG, der Orthotec AG und der Active Communication AG bis zur jeweiligen Generalversammlung 2020 insgesamt CHF 8833. Als Vorstandsmitglied der Gönner-Vereinigung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung hat er aufgrund seiner Anstellung kein Honorar bezogen. Die Gesamtentschädigung von Daniel Joggi als Präsident des Stiftungsrats betrug 2020 inkl. Spesen CHF 54 741.
Ehemalige Stiftungsrät*innen
Dr. sc. tech. Daniel Joggi wurde für die Zeit nach seinem Amt für die Funktion des Präsidenten des Beirats Innovationszentrum für assistive Technologien mit CHF 2750 entschädigt.
Es wurden keine weiteren Zahlungen an ehemalige Stiftungsratsmitglieder ausgerichtet.
Nominationskommission des Stiftungsrats
An die Mitglieder der Nominationskommission des Stiftungsrats der Schweizer Paraplegiker-Stiftung wurden 2020 Entschädigungen von gesamthaft CHF 15 397 ausbezahlt.
Zusätzlich wurde Iwan Rickenbacher für seine Tätigkeit als Leiter der Kommission mit CHF 23 625 nach Aufwand entschädigt.
Forschungskommission
An die Mitglieder der Forschungskommission wurden 2020 Entschädigungen von gesamthaft CHF 11 153 ausbezahlt.
Politischer Beirat
An die Mitglieder des politischen Beirates wurden 2020 keine Entschädigungen ausbezahlt, da im Berichtsjahr keine Tagung stattgefunden hat.
Beirat Innovationszentrum für assistive Technologien
Dem Beirat des Innovationszentrums für assistive Technologien wurden 2020 Entschädigungen von gesamthaft CHF 13 357 ausbezahlt.
Geschäftsleitung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung
Die Gesamtentschädigung der Geschäftsleitung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung betrug CHF 723 294 für drei Vollzeitäquivalente. Davon hat der Direktor eine Entschädigung von CHF 276 867 zuzüglich einmaliger Treueprämie / Dienstaltersgeschenk von CHF 22 904 (insgesamt CHF 299 771) erhalten.
Verwaltungsräte Tochtergesellschaften
Die Entschädigung ist in der vorerwähnten Honorarordnung geregelt. Die Entschädigungen setzen sich aus dem funktionsbezogenen Grundhonorar, Sitzungspauschalen und Spesen zusammen.
Folgende Entschädigungen wurden an die Verwaltungsräte der Tochtergesellschaften ausbezahlt:
Verwaltungsrat Schweizer Paraplegiker-Zentrum, 4 Mitglieder |
CHF |
76 822 |
Verwaltungsrat Schweizer Paraplegiker-Forschung, 5 Mitglieder |
CHF |
56 339 |
Verwaltungsrat Orthotec, 3 Mitglieder |
CHF |
37 054 |
Verwaltungsrat SIRMED, 7 Mitglieder 1) |
CHF |
24 327 |
Verwaltungsrat Hotel Sempachersee, 3 Mitglieder |
CHF |
28 924 |
Verwaltungsrat Active Communication, 4 Mitglieder |
CHF |
42 712 |
Verwaltungsrat ParaHelp, 4 Mitglieder |
CHF |
34 039 |
Total |
CHF |
300 217 |
1) Drei VR-Mitglieder von SIRMED stehen in einem Arbeitsverhältnis mit der Rega und werden nicht separat entschädigt.
Davon betrug die Gesamtentschädigung für die in den Verwaltungsräten einsitzenden Stiftungsratsmitglieder CHF 18 446.
Folgende Entschädigungen wurden an die Präsidentinnen und Präsidenten der Verwaltungsräte der Tochtergesellschaften ausbezahlt:
Präsident Verwaltungsrat Schweizer Paraplegiker-Zentrum |
CHF |
26 168 |
Präsident Verwaltungsrat Schweizer Paraplegiker-Forschung |
CHF |
16 709 |
Präsident Verwaltungsrat Orthotec |
CHF |
11 933 |
Präsident Verwaltungsrat SIRMED |
CHF |
11 353 |
Präsident Verwaltungsrat Hotel Sempachersee |
CHF |
12 924 |
Präsident Verwaltungsrat Active Communication |
CHF |
13 406 |
Präsidentin Verwaltungsrat ParaHelp |
CHF |
13 491 |
Die Verwaltungsräte tagten 2020 jeweils vier- bis sechsmal.
Vorstandsentschädigungen in nahestehenden Organisationen
Die Entschädigung für den Vorstand Gönner-Vereinigung ist als Empfehlung in der vorerwähnten Honorarordnung geregelt.
Die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung verfügt über ein eigenes Spesen- und Entschädigungsreglement.
Folgende Entschädigungen wurden an die Vorstände der nahestehenden Organisationen ausbezahlt:
Vorstand Gönner-Vereinigung, 8 Mitglieder |
CHF |
13 072 |
Zentralvorstand Schweizer Paraplegiker-Vereinigung, 8 Mitglieder |
CHF |
82 987 |
Total |
CHF |
96 059 |
Gesamtbetrag aller Vergütungen an den Vorstand der Gönner-Vereinigung
Die Entschädigung ist als Empfehlung in der vorerwähnten Honorarordnung geregelt. Der Vorstand der Gönner-Vereinigung tagte 2020 dreimal.
Gesamtbetrag aller Vergütungen an den Zentralvorstand der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung
Das Spesen- und Entschädigungsreglement für den Zentralvorstand wurde per 1. Mai 2020 aufgrund des vor allem im Präsidium veränderten Aufgabengebiets angepasst. Zuzüglich zu den Sitzungsgeldern werden nach Funktion abgestufte Grundhonorare vergütet. Der Zentralvorstand hat im Jahr 2020 achtmal getagt. Hinzu kamen weitere Besprechungen und Workshops, an denen die Teilnahme vor allem des Präsidiums erforderlich war. Die Gesamtentschädigung versteht sich ohne Spesenvergütungen.
Die Gesamtentschädigung für die in den Vorständen einsitzenden Stiftungsratsmitglieder betrug CHF 1500.
Folgende Entschädigungen wurden an die Präsident*innen der Vorstände der nahestehenden Organisationen ausbezahlt:
Präsidentin Zentralvorstand Schweizer Paraplegiker-Vereinigung |
CHF |
34 014 |
Präsident Vorstand Gönner-Vereinigung |
verzichtet auf sein Honorar |
Direktoren, Geschäftsführer*innen, von Tochtergesellschaften und der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung
Die jährliche Verabschiedung der Kaderlöhne aller Direktoren und Geschäftsführer*innen der Schweizer Paraplegiker-Gruppe sowie der Geschäftsleitungsmitglieder der Schweizer Paraplegiker-Stiftung, des Schweizer Paraplegiker-Zentrums und der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung erfolgt durch den Stiftungsrat der Schweizer Paraplegiker-Stiftung.
Folgende Entschädigungen inkl. geldwerte Leistungen (Bruttolohn gemäss Lohnausweis ohne Kinder-, Ausbildungs- und Familienzulagen) wurden an die Direktoren und Geschäftsführer*innen bzw. Meistverdienenden der Tochtergesellschaften oder nahestehenden Organisationen ausbezahlt:
Direktor Schweizer Paraplegiker-Zentrum |
CHF |
483 015 |
Meistverdienender Schweizer Paraplegiker-Zentrum 1) |
CHF |
502 824 |
Direktor Schweizer Paraplegiker-Forschung (Pensum 50 %) |
CHF |
191 620 |
Geschäftsführerin Schweizer Paraplegiker-Forschung |
CHF |
215 988 |
Geschäftsführer Orthotec |
CHF |
187 887 |
Geschäftsführer SIRMED |
CHF |
183 810 |
Direktor Hotel Sempachersee |
CHF |
215 000 |
Geschäftsführer Active Communication 2) |
CHF |
187 973 |
Geschäftsführerin ParaHelp (bis 30.11.2020) 1) |
CHF |
135 433 |
Direktor Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (seit 1.8.2020) |
CHF |
91 672 |
Meistverdienender Schweizer Paraplegiker-Vereinigung |
CHF |
230 955 |
1) Abzug für gekaufte Ferienwoche berücksichtigt
2) ohne Repräsentationsspesen gemäss genehmigtem Spesenreglement
Verwaltungsräte von Beteiligungen
Die Entschädigung an einen Verwaltungsrat der AWONO AG belief sich im Jahr 2020 auf CHF 383. Verwaltungsräte mit Anstellung bei den Aktionären werden nicht zusätzlich durch die AWONO AG entschädigt.
Zusätzliche Honorare und Vergütungen für 2020
Für die Projektfinanzierung Innovation Trike Easy (E-Bike/E-Trike für Personen mit eingeschränkter Mobilität) durch das Innovationszentrum für assistive Technologien (IAT) und für eine Überbrückungsfinanzierung wurden 2020 an die GBY SA, bei der Sebastian Tobler Co-Founder und Verwaltungsratspräsident ist, Beträge von insgesamt CHF 102 003 bezahlt. Sebastian Tobler ist Mitglied des Vorstands der Gönner-Vereinigung, Beirat IAT und Mitglied der Nominationskommission des Stiftungsrates der Schweizer Paraplegiker-Stiftung.
Für die Bemühungen zur gütlichen Beilegung eines Konfliktes wurde dem Gründer und Ehrenpräsidenten Dr. med. Dr. rer. nat. h. c. Guido A. Zäch eine Aufwandsentschädigung von CHF 15 000 ausgerichtet.
Prof. Dr. med. Markus Béchir, Verwaltungsratspräsident des Schweizer Paraplegiker-Zentrums und Stiftungsrat seit 1. Januar 2021, hat von der Schweizer Paraplegiker-Stiftung für seine Tätigkeit rund um die Weiterentwicklung der Forschung im Jahr 2020 eine Entschädigung von CHF 7210 erhalten.
Prof. Dr. rer. oec. Adrian Ritz, Verwaltungsratspräsident der Schweizer Paraplegiker-Forschung und Stiftungsrat seit 1. Januar 2021, hat von der Schweizer Paraplegiker-Stiftung für seine Tätigkeit rund um die Weiterentwicklung der Forschung im Jahr 2020 eine Entschädigung von CHF 7210 erhalten.
Die Aufwendungen von Pius Bernet, Verwaltungsratspräsident der Active Communication und Mitglied des Vorstands der Gönner-Vereinigung, für die erfolgreiche Abwendung einer Forderungsklage wurden in der Höhe von CHF 5320 an die WFS Wip Financial Services AG vergütet.
Es sind keine weiteren Honorare und Vergütungen für andere Dienstleistungen von Mitgliedern des Stiftungsrats resp. von Vorstandsmitgliedern als hier offengelegt bezahlt worden.
Organdarlehen
Es bestehen keine Organdarlehen an Mitglieder des Stiftungsrats, Mitglieder der Vorstände der nahestehenden Organisationen, Mitglieder von Verwaltungsräten oder Mitglieder der Geschäftsleitung von einzelnen Gesellschaften.