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Rechnungslegungs- und Bewertungs­grundsätze

Währungs­umrechnung

Der Gruppenabschluss wird in Schweizer Franken (CHF) erstellt, da alle Gesellschaften in der Schweiz tätig sind (funktionale Währung). Die Umrechnung von operativen liquiden Mitteln in Fremdwährung erfolgt per Bilanzstichtag zu den von der Europäischen Zentralbank unter http://sdw.ecb.europa.eu publizierten Kursen wie folgt:

 

2020

2019

 

 

 

1 EUR

1.0802

1.0854

1 USD

0.8803

0.9662

1 GBP

1.2015

1.2757

1 NZD

0.6360

0.6518

1 AUD

0.6795

0.6786

100 SEK

10.7700

10.3900

Die Wertschriften und liquiden Mittel in Fremdwährung werden gemäss Bewertung des Global Custodian per Stichtag in CHF in die Bilanz übernommen.

Wichtige Annahmen und Quellen von Unsicherheiten bei den Einschätzungen

Die Rechnungslegung erfordert vom Management Schätzungen und Annahmen, welche die Höhe der ausgewiesenen Aktiven und Passiven sowie Eventualverbindlichkeiten und -forderungen zum Zeitpunkt der Bilanzierung, aber auch Aufwendungen und Erträge der Berichtsperiode beeinflussen. Die Annahmen und Einschätzungen beruhen auf Erkenntnissen aus der Vergangenheit und ver­schie­denen sonstigen Faktoren, die unter den gegebenen Umständen als zutreffend erachtet werden. Die effektiv später eintreffenden Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.

Die Annahmen und Einschätzungen werden laufend überprüft und gegebenenfalls angepasst, falls neue Informationen oder Erkenntnisse vorliegen. Solche Änderungen werden in jeder Berichtsperiode, in der die Einschätzung angepasst wurde, erfolgswirksam erfasst. Die wichtigsten Annahmen sind nachfolgend dargestellt und werden auch bei den entsprechenden Erläuterungen erwähnt.

Erträge werden nur erfasst, sofern gemäss Beurteilung des Managements die massgeblichen Risiken und Nutzen auf den Kunden übergegangen sind. Für bestimmte Transaktionen bedeutet dies, dass die erhaltenen Zahlungen in der Bilanz abgegrenzt und erst bei Erfüllung der Vertragsbedingungen den Erträgen der Betriebsrechnung zugeschrieben werden. Aufgrund der zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Informationen erachtet das Management die gebildeten Abgrenzungen und Rückstellungen als angemessen.

Das Anlagevermögen sowie die übrigen Aktiven werden bei Anzeichen von Wertverminderung überprüft. Zur Beurteilung, ob eine Wertverminderung vorliegt, werden Einschätzungen und Analysen des Managements vorgenommen. Liegen Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse vor, wird eine Berechnung des realisierbaren Wertes durchgeführt. Ein Verlust aus Wertbeeinträchtigung wird erfolgswirksam erfasst, falls der aktuelle Buchwert höher ist als der erzielbare resp. kalkulierte Wert. 

Einzelne Gruppengesellschaften sind möglichen Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt. Die Direktion der Schweizer Paraplegiker-Stiftung hat aufgrund des aktuellen Kenntnisstandes des eigenen Rechtsdienstes und allfälliger externer Juristen sowie der Einschätzungen der Geschäftsleitungen der Gruppengesellschaften eine Beurteilung der möglichen Folgen dieser Rechtsfälle vorgenommen und entsprechend bilanziert.

Mitgliederbeiträge und Spenden

Die Rechnungen für die Mitgliederbeiträge des Folgejahres werden jeweils Anfang des vierten Quartals des Berichtsjahres verschickt. Die Rechnungen für die Dauermitgliedschaften werden nach Anmeldung verschickt. Somit zahlen die Mitglieder ihre Vereinsmitgliedschaft vorschüssig ein. Die Mitglieder erhalten einen Mitgliederausweis, der die Dauer der Mitgliedschaft (Kalenderjahr oder lebenslang) explizit ausweist. Entsprechend müssen die Vorauszahlungen in die Bilanz aufgenommen und Erträge leistungs- und periodengerecht abgegrenzt werden.

Gemäss Vereinbarung zwischen der Gönner-Vereinigung und der Schweizer Paraplegiker-Stiftung werden diese vorschüssig erhaltenen Mitgliederbeiträge 1:1 an die Schweizer Paraplegiker-Stiftung weitergeleitetet. Die Schweizer Paraplegiker-Stiftung legt diese, gemäss der Zweckbestimmung der Statuten der Gönner-Vereinigung, in den Fonds «Gönnervorauszahlungen», einerseits für Jahresmitglieder und andererseits für Dauermitgliedschaften, ein.

Die entsprechende Liquidität wird im Anlagevermögen unter «Zweckgebundene Anlagen» separat unter «Fonds Gönnervorauszahlungen» ausgewiesen. Die Gelder sind nach dem Anlagereglement der Schweizer Paraplegiker-Stiftung angelegt.

Zweckgebundene Spenden werden gemäss Swiss GAAP FER separat erfasst. Die Fondsbestandesrechnung weist die jeweiligen Einlagen, die Verwendungen (Bezüge) sowie die teilweise der Zweckbestimmung unterliegenden Wertschriftenerfolge (Passivierung) in die jeweiligen Fonds im Detail aus.

Gönnerunter­stützungen

Die Gönnerunterstützungen an verunfallte Mitglieder der Gönner-Vereinigung mit Diagnose «Unfallbedingte Querschnittlähmung mit permanenter Rollstuhlabhängigkeit» werden auf Antrag schnellstmöglich ausbezahlt. Der Anspruch auf Entschädigung wird zum gemeldeten Zeitpunkt des Unfalls unter der Aufwandsposition Gönnerunterstützungen erfasst. Noch nicht ausbezahlte Gönnerunterstützungen sind unter «Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen» ausgewiesen.

Nettoumsatz

Erträge aus Verkäufen oder Serviceleistungen werden zum Zeitpunkt erfasst, in dem die Produkte geliefert oder die Dienstleistungen erbracht wurden, nach Abzug von Erlösminderungen und Mehrwertsteuer. Die Erträge werden leistungs- und perioden­gerecht abgegrenzt.

Eigenleistungen

Anstelle von Dritten erbrachte Leistungen fliessen Eigenleistungen zu Selbstkosten in die Anschaffungskosten aktivierter Anlagen resp. Anlagen im Bau ein. Bei baubezogenen Leistungen sind dafür interne Vergabeaufträge analog der externen Auftragserteilung gemäss den Submissionsregelungen der Schweizer Paraplegiker-Stiftung eine Voraussetzung dafür.

Aufwände

Die Aufwände werden leistungs- und periodengerecht abgegrenzt.

Flüssige Mittel und kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs

Die flüssigen Mittel enthalten Kassenbestände, Postkonto- und Bankguthaben, Geldmarktforderungen mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten sowie WIR-Guthaben, jeweils zu Nominalwerten. 

Kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs enthalten leicht liquidierbare Wertschriften. Diese werden zu Marktwerten bewertet. Nicht kotierte Wertschriften werden höchstens zu Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert. Für Forderungen werden Einzelwertberichtigungen zur Abdeckung eines konkreten Ausfallrisikos sowie pauschale Wertberichtigungen zur Berücksichtigung des allgemeinen Ausfallrisikos vorgenommen. Die Berechnung der pauschalen Wertberichtigung basiert wie folgt auf der Altersstruktur der Forderungen:

  • Verfall <90 Tage                0 % Wertberichtigung
  • Verfall 91–120 Tage        25 % Wertberichtigung
  • Verfall 121–150 Tage      50 % Wertberichtigung
  • Verfall >151 Tage           100 % Wertberichtigung

Vorräte, angefangene Arbeiten und nicht fakturierte Dienstleistungen

Gekaufte Waren werden zu durchschnittlichen Einstandskosten, selbst erstellte Erzeugnisse zu Herstellungskosten ausgewiesen. Eine Wertberichtigung wird gebildet, falls der realisierbare Nettoverkaufswert eines Artikels tiefer ist als der nach den oben beschriebenen Methoden errechnete Inventarwert. Angefangene Arbeiten werden zu Herstellungskosten bewertet, soweit sie den realisierbaren Nettoverkaufspreis nicht überschreiten. Noch nicht fakturierte Dienstleistungen werden zum erwarteten Nettoverkaufspreis abzüglich der jeweiligen durchschnittlichen Bruttomarge bewertet. Medizinische Leistungen, vor allem aus stationären Aufenthalten, werden mit den abrechenbaren Taxen bewertet, da diese höchstens selbstkostendeckend sind.

Für Abrechnungen nach SwissDRG kommt die Day-Mix-Index-Methode zur Anwendung. Die Verbuchung für medizinische Leistungen unterscheidet sich nach noch nicht abgeschlossenen Patientenbehandlungen, für die der Ausweis unter den angefangenen Arbeiten erfolgt, und nach abgeschlossenen Patientenbehandlungen, für die der Ausweis unter den aktiven Rechnungsabgrenzungen erfolgt. Für nicht kurante Teile an Lager wird aufgrund der Umschlagshäufigkeit eine abgestufte Wertberichtigung gebildet. Erhaltene Skonti und Rückvergütungen werden als Anschaffungspreisminderung erfasst. Allfällige Zwischengewinne (aus den gruppeninternen Lieferungen zwischen steuerbefreiten Organisationen und der Hotel Sempachersee AG), soweit diese aus steuerlicher Notwendigkeit anfallen müssen, werden ergebniswirksam eliminiert.

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen enthalten langfristig gehaltene Wertschriften einschliesslich Beteiligungen an anderen Unternehmen mit einem Anteil <20 % sowie Darlehen an Dritte. Die Bewertung von Anteilen an Unternehmen <20 % und Darlehen an Dritte erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen resp. bei zinslosen Darlehen (an Querschnittgelähmte und gemeinnützige Organisationen) abzüglich einer entsprechenden Diskontierung. Die Bewertung der Wertschriften erfolgt per Bilanzstichtag zu den publizierten Kursen und, falls nicht vorhanden, zu Anschaffungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen.

Beteiligungen

Unter Beteiligungen werden Anteile an anderen Unternehmen ausgewiesen, die langfristig dazu bestimmt sind, dem Zweck der Schweizer Paraplegiker-Stiftung zu dienen, die aufgrund der Beteiligungshöhe (<50 %) oder fehlenden Möglichkeit der Einflussnahme jedoch nicht in die Konsolidierung einbezogen werden. Sie werden zu historischen Anschaffungskosten abzüglich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert und in der Folge gemäss der Equity-Methode (Kapitalzurechnungsmethode) bewertet. Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen von exakt 50 % werden mittels Quotenkonsolidierung in der Gruppenrechnung berücksichtigt, Beteiligungen > 50 % werden vollkonsolidiert.

Anlagen im Bau

In Bau bzw. Erstellung befindliche Sachanlagen wie auch überjährige ICT-Projekte (immaterielle Anlagen im Bau) werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert und nicht abgeschrieben. Erst bei der Inbetriebnahme und Zuordnung zu den entsprechenden Anlagekategorien werden diese neu erstellten Anlagen entsprechend abgeschrieben.

Sachanlagen

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt höchstens zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen.

Abschreibungen werden über folgende voraussichtliche Nutzungsdauern linear berechnet:

  • Gebäude                                                               20 bis 50 Jahre
  • Installationen, Einrichtungen                                 10 bis 20 Jahre
  • Medizintechnische Anlagen                                    3 bis 8 Jahre
  • Technische Anlagen                                                4 bis 8 Jahre
  • Mobiliar, Maschinen, Kunstwerke, Kleininventar     3 bis 10 Jahre
  • IT-Hardware, Bürogeräte                                         3 bis 4 Jahre
  • Fahrzeuge                                                              5 bis 10 Jahre

Investitionen und Renovationen werden nur dann aktiviert, wenn diese die Nutzungsdauer verlängern oder den Wert der Immobilie steigern. Bebaute und unbebaute Grundstücke unter den Sachanlagen (Betriebsliegenschaften und Anlageimmobilien) werden nicht planmässig abgeschrieben.

Immaterielle Werte

Investitionen in Software (inkl. Lizenzen) werden als immaterielle Werte ausgewiesen. Forschungs- und Entwicklungskosten werden grundsätzlich direkt der Betriebsrechnung belastet. Umfangreiche Entwicklungsleistungen, welche die Voraussetzungen für eine Aktivierung erfüllen, d.h. insbesondere die Aussicht auf einen zukünftigen Netto-Cashflow, werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (ohne Berücksichtigung von Finanzierungskosten) aktiviert. Immaterielle Werte werden über folgende voraussicht­liche Nutzungsdauern linear abgeschrieben: 

  • Software, Software-Lizenzen            3 bis 4 Jahre
  • Marken, Patente                               2 bis 10 Jahre
  • Produktentwicklung                         2 bis 5 Jahre

Anlageimmobilien

Die Liegenschaften werden im Sinne von FER 18, Ziff. 14, als Renditeliegenschaften klassifiziert. Dabei handelt es sich um nicht betriebsnotwendige Objekte, die über einen längeren Zeitraum gehalten und bewirtschaftet werden. Baulandreserven, deren künftige Nutzung noch nicht feststeht, werden ebenfalls als Anlageimmobilien klassiert. Die Bewertung der Anlageliegenschaften erfolgt zum Anschaffungswert oder zum tieferen Marktwert. Allfällig über den Anschaffungswerten liegende höhere Marktwerte werden zu Informationszwecken in der entsprechenden Erläuterung ausgewiesen.

Leasing

Anlagen, deren Leasingverträge der Gruppe sowohl das Risiko als auch das Besitzrecht übertragen (Financial Leasing), werden zum Barkaufpreis aktiviert und über die geschätzte, vorerwähnte Nutzungsdauer abgeschrieben. Die entsprechenden Verpflichtungen sind – je nachdem, ob sie innerhalb oder nach Ablauf von zwölf Monaten fällig werden – in «Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten» oder «Langfristige Finanzverbindlichkeiten» enthalten. Nicht wertvermehrende Aufwendungen für Unterhalt und Reparaturen des Sachanlagevermögens werden der Betriebsrechnung belastet. Zahlungen aus «Operativem Leasing» werden periodengerecht direkt der Betriebsrechnung belastet und im Anhang ausgewiesen.

Wertminderung von Vermögenswerten (Impairment)

Mindestens zu jedem Bilanzstichtag wird beurteilt, ob Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung der Buchwerte der Aktiven der Gruppe zu berücksichtigen sind. Liegen Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse vor, wird eine Berechnung des realisierbaren Wertes durchgeführt (Impairment Test). Ein Verlust aus Wertbeeinträchtigung wird erfolgswirksam erfasst, falls der aktuelle Buchwert höher ist als der erzielbare resp. kalkulierte Wert.

Fremdkapital

Aufgenommene Fremdmittel werden zum Nominalwert bilanziert. Finanzverbindlichkeiten setzen sich aus Kontokorrentkrediten von Banken, Finanzleasingverbindlichkeiten sowie aus allen anderen Finanzschulden zusammen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nominalwert bewertet.

Vorauszahlungen

Vorauszahlungen von Kunden und Lieferanten werden in den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten separat erfasst und zum Zeitpunkt der Fakturierung resp. des Schlussrechnungseingangs gegen diese nettiert. Vorauszahlungen an Lieferanten für Anlagen im Bau werden – sofern wesentlich, das heisst grösser als CHF 0.25 Mio. und länger als sechs Monate – unter diesen aktiviert. Übrige Vorauszahlungen an Lieferanten sind unter «Übrige kurzfristige Forderungen» ausgewiesen.

Vorauszahlungen der Mitglieder werden im Fonds «Gönnervorauszahlungen» in die Bilanz aufgenommen. Neumitglieder ab 1. September erhalten die Mitgliedschaft für das dritte Tertial und das Folgejahr. Die Abgrenzung erfolgt entsprechend periodengerecht. Die Berechnung der Abgrenzung der Vorauszahlung der Dauermitgliedschaften erfolgt für jedes Mitglied individuell und mit der Annahme, dass die statistische Lebenserwartung von 81 Jahren bei Männern und von 85 Jahren bei Frauen erreicht wird.

Rückstellungen

Rückstellungen sind wahrscheinliche Verpflichtungen, die bezüg­lich Fälligkeit und Höhe noch ungewiss sind, jedoch im folgenden Geschäftsjahr oder später anfallen sollten. Sie sind vom Management auf Basis des ungünstigsten Werteszenarios sowie der höchstmöglichen Eintrittswahrscheinlichkeit zu bestimmen. Neue Rückstellungsfälle resp. allfällige bestehende Rückstellungswerte sind gemäss diesen Managementeinschätzungen erfolgswirksam einzubuchen resp. anzupassen.

Ertragssteuern

Mit Ausnahme der Hotel Sempachersee AG sind alle Gruppengesellschaften als gemeinnützige Aktiengesellschaften von der Gewinnbesteuerung befreit. Ertragssteuern, die aufgrund der Geschäftsergebnisse resultieren, werden im Jahresabschluss berücksichtigt. Von der Grundstückgewinnsteuer ist keine Gesellschaft ausgenommen.

Latente Steuern

Latente Steuern werden nach der sogenannten Verbindlichkeitsmethode (Liability Method) aufgrund des lokalen Steuersatzes zum Bilanzstichtag berücksichtigt. Latente Grundstückgewinnsteuern auf den Anlageimmobilien werden nur bei absehbarem Verkauf der Liegenschaft abgegrenzt und dann bei Veränderungen der Parameter aktualisiert. Latente Steueraktiven werden auf allen abzugsfähigen, temporären Differenzen berechnet, sofern es wahrscheinlich ist, dass zukünftig während der Verrechnungszeit genügend steuerbare Erträge erwirtschaftet werden. Veränderungen in den Beständen der latenten Steuern werden im Steueraufwand erfasst.

Personalvorsorge

Alle Mitarbeitenden der Schweizer Paraplegiker-Gruppe sind jeweils bei einer selbstständigen Pensionskasse (Pensionskasse der Schweizer Paraplegiker-Gruppe, Pensionskasse Hotela, Tellco pkPRO, Vorsorgestiftung VSAO, AXA, Profond) versichert. Die Bewertung der Vorsorgeverpflichtungen der autonomen Pensionskassen erfolgt jährlich durch unabhängige Experten. Da alle diese Pensionskassen insbesondere weder für den Sparprozess noch für die Risiken Tod, Invalidität und Alter vollständig rückversichert sind, trägt der Arbeitgeber auch Risiken mit. Falls für die Beseitigung von Unterdeckungen in den Pensionskassen zukünftige Sanierungsbeiträge des Arbeitgebers nötig wären, würden diese entsprechend zulasten der Betriebsrechnung zurückgestellt. Allfällige Verpflichtungen des Arbeitgebers sind entsprechend bilanziert. Der rein patronale «Wohlfahrtsfonds der Schweizer Paraplegiker-Gruppe» unterstützt auch Mitarbeitende in Härtefällen. Die entsprechenden Angaben sind gemäss Swiss GAAP FER 16 in den Erläuterungen zu finden.

Zweckgebundene Anlagen

Die auf der Passivseite ausgeschiedenen zweckgebundenen Fonds von Dritten und die gebundenen Kapitalien werden gemäss Swiss GAAP FER 21.6 vom operativen Cash resp. von den Finanzanlagen getrennt und separat als zweckgebundene Anlagen ausgewiesen. Die Gliederung richtet sich dabei nach der Gliederung der Passivseite in zweckgebundene Fonds von Dritten, gebundenes Kapital von Nahestehenden sowie gebundenes Kapital der Schweizer Paraplegiker-Stiftung und deren Tochtergesellschaften. Zweckgebundene Anlagen von Tochtergesellschaften und nahestehenden Organisationen in Form von Darlehen an die Schweizer Paraplegiker-Stiftung werden in der Konsolidierung eliminiert.

Zweckgebundene Fonds

Ein zweckgebundener Fonds unterliegt einer fremdbestimmten Zweckbindung. Diese Zweckbindung erfolgt mittels zweckbestimmter Sammelaktionen und durch vom Spender oder Legate-Spender gewünschte Zweckbindung. Die zweckgebundenen Fonds entsprechen einem personifizierten Vermögen und sind analog zum Grundgedanken einer Stiftung (selbstständiges Vermögen mit eigener Rechtspersönlichkeit) zu verstehen. Die Fonds kennen Einschränkungen und Bedingungen unterschiedlicher Natur. Diese werden nachfolgend aufgezeigt. Die Fonds-Spender erhalten gemäss deren Auflagen von der Schweizer Paraplegiker-Stiftung die gewünschten Verwendungsnachweise. Diese diversen zweckgebundenen Fonds werden in den vier Dach-Fonds «Namen-Fonds», «Themen-Fonds», «Direkthilfe-Fonds» und Fonds «Gönnervorauszahlungen» zusammengefasst.

In den Rechnungen der Schweizer Paraplegiker-Stiftung mit ihren Tochtergesellschaften und den nahestehenden Organisationen werden die zweckgebundenen Fonds von Dritten der Kategorie Fremdkapital zugewiesen. Die entsprechenden reservierten Vermögenswerte werden auf die Aktivseite unter «Zweckgebundene Anlagen» analog ausgewiesen. Die Entwicklung der Fonds (Zuweisung, Entnahme, Transfers, Aufwand und Ertrag) wird in den Erläuterungen offengelegt. Der Finanzerfolg der angelegten Gelder unterliegt grundsätzlich auch der Zweckbestimmung und wird entsprechend passiviert.

Die im Dach-Fonds zusammengefassten Namen-Fonds haben zum Zweck, dass der Spender/Erblasser seine Mittel einer eigenen persönlichen Zweckbestimmung zuweisen kann und diese Mittel unter seinem Namen ausgewiesen werden. Dieser Dach-Fonds setzt sich aus den folgenden Fonds und Zweckbestimmungen zusammen:

  • Fonds Dr. Albert Rinderknecht: Erträge gehen bis 2029 zugunsten des allgemeinen Stiftungszweckes. Das Kapital kann ab 2030 zugunsten des allgemeinen Stiftungszweckes verwendet werden.
  • Fonds Heinrich Bührer: Erträge gehen zugunsten des allgemeinen Stiftungszweckes. Das Kapital darf auf Antrag mit Einwilligung des Willensvollstreckers verwendet werden.
  • Fonds Hermann und Kornelia Winkler: Dieser Fonds kann zugunsten des allgemeinen Stiftungszweckes seit 2011 in zehn jährlich gleichen Raten ausbezahlt werden.
  • Fonds C. K. K.: Das kumuliert gespendete Kapital und der dazugehörende Finanzerfolg werden u.a. für Erweiterungsbauten und Direkthilfe zugunsten bedürftiger Querschnittgelähmter verwendet.

Der Dach-Fonds Themen-Fonds ermöglicht es den Spendern und Erblassern, die Mittel zugunsten des umfassenden Leistungsnetzes der Schweizer Paraplegiker-Stiftung themenspezifisch zukommen zu lassen. Dieser Dach-Fonds setzt sich aus folgenden Fonds und Sub-Fonds zusammen:

  • Fonds Gebäude und Infrastruktur: Allgemeine Infrastrukturausbauten, Erneuerung und Ausbau der Klinik, Forschungsinfrastruktur, Stiftung (Besucherzentrum ParaForum).
  • Fonds Kinder und Jugendliche: Allgemeine Förderung aller medizinischen und integrativen Massnahmen.
  • Fonds Integration allgemein: Allgemeine integrationsfördernde Massnahmen, Rechtsberatung, Leistungs- und Breitensport, Mobilitätstechnologie. 
  • Fonds Bildung und Beruf: Allgemeine Förderung der beruflichen Integration von jungen Querschnittgelähmten.
  • Fonds Alter: Allgemeine Unterstützung aller medizinischen und integrativen Massnahmen im dritten und vierten Lebensabschnitt.
  • Fonds Medizin: Allgemeine medizinische Leistungen, Zukunftsprojekte, Ausbildung, Hippotherapie, technologiegestützte Therapie.
  • Fonds Forschung und Innovation: Unterstützung der Funktionsfähigkeitsforschung, der klinischen Forschung, der Forschung zur Verbesserung der sozialen Integration, Chancengleichheit, Gesundheit sowie der Forschung und Entwicklung von neuen assistiven Technologien (Hilfsmittel).
  • Fonds Begegnung und Anlässe: Allgemeine Förderung der Begegnung (zwischen Querschnittgelähmten, deren Angehörigen und nicht Querschnittgelähmten), Kongresse, Sportanlässe, Rollstuhlveranstaltungen.

Der Dach-Fonds Direkthilfe-Fonds hat zum Zweck, dass der Spender/Erblasser seine Mittel direkt dem persönlichen Nutzen von Querschnittgelähmten zuweisen kann, und besteht aus den folgenden Sub-Fonds: Allgemeine Direkthilfe, medizinische Leistungen, Sport, Wohnen, Familie, Aus- und Weiterbildung, Rechtsberatung, Kultur und Freizeit, Mobilität.

Dach-Fonds Gönnervoraus­zahlungen

Die Gönner-Vereinigung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung kennt zwei Hauptkategorien von Mitgliedschaften: Die Jahresmitgliedschaften, aufgeteilt in Familienmitgliedschaften und Einzelmitgliedschaften, sowie die Dauermitgliedschaft, die lebenslang dauert. Die Mitglieder erhalten ihre Mitgliedschaftsrechnung im vierten Quartal für das Folgejahr resp. bei den Dauermitgliedschaften beim Beitritt. Somit bezahlen die Mitglieder grossmehrheitlich ihre Mitgliedschaft im Voraus, was dazu führt, dass diese Zahlungen in der Vereinsbuchhaltung als Vorauszahlungen der Mitglieder erfasst werden müssen. Die Gönner-Vereinigung wiederum überweist diese Einnahmen 1:1 an die Schweizer Paraplegiker-Stiftung, die diese Zahlungen unter «Zweckgebundene Anlagen» in ein separates Depot «Gönnervorauszahlungen» legt und die Verpflichtung gegenüber dem Mitglied (Jahresmitglied, Dauermitglied) unter dem Fonds «Gönnervorauszahlungen» entsprechend passiviert. Jährlich werden die jeweiligen Tranchen der Vorauszahlungen, datumsgenau kalkuliert, im Berichtsjahr als Ertrag ausgewiesen.

Zweckgebundene Fonds Nahestehende

  • Fonds Sport bezweckt die Unterstützung von Nachwuchssportlern, Spitzensportlern und Breitensport sowie die Finanzierung von Unterdeckungen von Sportveranstaltungen.
  • Zweckgebundene Spenden Schweizer Paraplegiker-Vereinigung ist ein Fonds, der diverse zweckgebundene Direktspenden an die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung verwaltet.
  • Fonds für Härtefälle dient zur Abdeckung von finanziellen Härtefällen und ausserordentlichen Entschädigungen für Mitarbeitende der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung. 
  • Fonds Daniela Jutzeler unterstützt und fördert ausschliesslich das Daniela Jutzeler-Memorial.

Einbezahltes Stiftungskapital

Das Stiftungskapital wurde am 12. März 1975 durch den Stifter (Gründer) und Pionier Dr. med. Dr. rer. nat. h. c. Guido A. Zäch einbezahlt.

Gebundenes Kapital

Gebundenes Kapital unterliegt einer durch die eigenen Organe selbstbestimmten Zweckbindung und wird als Bestandteil des Organisationskapitals ausgewiesen. Das entsprechend zuständige oberste Organ verabschiedet für gebundenes Kapital ein Reglement, das Alimentierung und Verwendung des gebundenen Kapitals regelt. Das gebundene Kapital wird durch Zuweisung aus dem Jahresergebnis und durch Transfer innerhalb des Organisationskapitals auf- und abgebaut. Die entsprechend reservierten Vermögenswerte werden auf der Aktivseite unter «Zweckgebundene Anlagen» analog ausgewiesen. Die Entwicklung der gebundenen Kapitalien der Schweizer Paraplegiker-Stiftung und ihrer Tochtergesellschaften (Zuweisung, Entnahme, Transfers, Aufwand und Ertrag) wird in den Erläuterungen offengelegt. Der Finanzerfolg der angelegten Gelder wird dem ordentlichen Finanzerfolg zugewiesen.

Im Jahr 2020 bestanden folgende gebundene Kapitalien:

Nahestehende

  • Gönnerunterstützung der Gönner-Vereinigung bezweckt die Ausrichtung der den Gönnern und Gönnerinnen zugutekommenden Unterstützung im Falle einer unfallbedingten Querschnittlähmung mit permanenter Rollstuhlabhängigkeit von maximal CHF 250 000.
  • Integration ist der Dach-Fonds der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung, gespeist über die letzten 20 Jahre durch grossmehrheitlich unverbrauchte Betriebsbeiträge der Schweizer Paraplegiker-Stiftung, der sich aus den zwei Sub-Fonds Fonds «Paraplegiker» und «Leistungsnetz Schweizer Paraplegiker-Vereinigung» zusammensetzt.

Tochtergesellschaften:

  • Rehabilitation der Zukunft des Schweizer Paraplegiker-Zentrums bezweckt die konstante Weiterentwicklung und Innovationsförderung einer ganzheitlichen und umfassenden Rehabilitation von rückenmarkgeschädigten Patienten, die Förderung der klinischen Forschung über rückenmarkgeschädigte Patienten, die geografische Ausdehnung des Leistungsangebotes zugunsten aller Querschnittgelähmten in der Schweiz, unter sorgfältiger Berücksichtigung aller Marktteilnehmer, sowie die Unterstützung der Existenzsicherung der gemeinnützigen Gesellschaft.
  • Rehabilitations- und Funktions­fähigkeitsforschung der Schweizer Paraplegiker-Forschung bezweckt die konstante Erforschung aller Grundlagen, Bedingungen und Anwendungen zur Verbesserung der Lebensqualität von Para- und Tetraplegikern, die ganzheitliche Rehabilitations- und Funktionsfähigkeitsforschung (inkl. klinischer Forschung) mit einem klinischen und umfeldbezogenen (Community-orientierten) Ansatz, die Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Klinik- und Forschungsteams, primär in Europa sowie die Auswertung und Veröffentlichung daraus gewonnener Erkenntnisse.

Freies Kapital

Das erarbeitete freie Kapital repräsentiert die kumulierten Jahresüberschüsse seit der Gründung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung nach der allfällig jährlichen Zuweisung in gebundenes oder Verwendung von gebundenem Kapital.

Interne Leistungs­verrechnungen (ILV)

Der gruppeninterne Dienstleistungs- und Warenaustausch ist regle­mentiert und basiert auf dem Selbstkostenprinzip.

Transaktionen mit nahestehenden Personen

Innerhalb des Kombinierungskreises werden die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung und die Gönner-Vereinigung als nahestehende Organisationen eingestuft. Deren Saldi resp. Transaktio­nen mit ihnen werden eliminiert und im Anhang zu Bilanz und Betriebsrechnung offengelegt. Als nahestehende Person (natürliche oder juristische) wird ferner betrachtet, wer direkt oder indirekt einen bedeutenden Einfluss auf finanzielle oder operative Entscheidungen der Schweizer Paraplegiker-Stiftung oder ihrer Tochtergesellschaften sowie deren Nahestehende ausüben kann. Gesellschaften, die direkt oder indirekt ihrerseits von nahestehenden Personen beherrscht werden, gelten ebenfalls als nahestehend.

Ausserbilanzgeschäfte

Die Ausserbilanzgeschäfte beinhalten Eventualverpflichtungen und Pfandrechte sowie weitere nicht zu bilanzierende Verpflichtungen, insbesondere Bürgschaften (in der Regel an kreditgebende Banken), Pfandbestellungen gemäss OR 663b.2 (in der Regel an kredit­gebende Banken) und operative Leasingverträge (ohne Diskontierung). Die Bewertung erfolgt per Bilanzstichtag zum Jahresendkurs aufgrund der vorhandenen Verträge.

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