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Externe Aufsicht

Eidgenössische Stiftungsaufsicht

Die Schweizer Paraplegiker-Stiftung steht als sogenannte klassische Stiftung unter Aufsicht des Bundes, d.h. der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht, Bern. Die Aufsichtstätigkeit stützt sich auf die Praxis des Bundesgerichts zu Artikel 84 Absatz 2 ZGB. Diese lautet: «Die Aufsichtsbehörde hat dafür zu sorgen, dass das Stiftungsvermögen seinen Zwecken gemäss verwendet wird.» Die Hauptaktivitäten der Aufsichtsbehörde umfassen die (fakultative) Vorprüfung von Stiftungsprojekten (Urkunden, Reglemente, Investitionen), die Übernahme von Stiftungen, die jährliche Kontrolle der Rechenschaftsablage, Änderungen von Statuten sowie Auflösungen. Folgende Unterlagen werden der eidgenössischen Stiftungsaufsicht jährlich zur Kontrolle eingereicht:

  • Tätigkeitsbericht
  • Jahresrechnung, bestehend aus Bilanz, Betriebsrechnung und Anhang, Bericht der Revisionsstelle
  • Aktuelle Liste der Stiftungsratsmitglieder

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