Entschädigungen
Im Sinne einer strafferen Corporate Governance legt die Schweizer Paraplegiker-Stiftung die Löhne der Direktoren sowie der Geschäftsführer*innen offen.
Grundlage für die Vergütungen bildet die Personalpolitik. Um im Spannungsfeld zwischen Marktlöhnen und Stiftungsgedanken eine ausgewogene Balance zu finden, gibt der Stiftungsrat Lohnbandbreiten vor. Diese werden regelmässig gemeinsam mit unabhängigen, externen Expertinnen und Experten erstellt.
Inhalt und Festlegungsverfahren
Die umfangreichen zeitlichen Beanspruchungen der Führungsorgane sind aufgrund der Grösse und Komplexität der Schweizer Paraplegiker-Gruppe weitergewachsen.
Die nachfolgend genannten Entschädigungen basieren auf der aktuell gültigen Honorarordnung. Davon betroffen sind der Stiftungsrat, die Verwaltungsräte der Tochtergesellschaften der Schweizer Paraplegiker-Stiftung sowie der Vereinsvorstand der Gönner-Vereinigung.
Die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung verfügt über ein eigenes Spesen- und Entschädigungsreglement für den Zentralvorstand.
Amtierende Stiftungsrät*innen 2023 der Schweizer Paraplegiker-Stiftung
2023 wurden den Mitgliedern für ihre Organtätigkeit als Stiftungsrätin bzw. als Stiftungsrat der Schweizer Paraplegiker-Stiftung inkl. Ausschusstätigkeit, Spesen und jeglicher Art von direkten und indirekten geldwerten Leistungen folgende Entschädigungen ausbezahlt:
Hanselmann Heidi, Präsidentin |
CHF |
106 607 |
Béchir Markus, Prof. Dr. med. |
CHF |
21 635 |
Isoz Aline |
CHF |
21 712 |
Lamontagne-Müller Isabelle |
CHF |
29 208 |
Leemann Manuela |
CHF |
30 106 |
Lötscher Matthias |
CHF |
29 835 |
Moser Blanc Barbara |
CHF |
26 225 |
Ritz Adrian, Prof. Dr. rer. oec. |
CHF |
24 192 |
Werfeli Martin |
CHF |
33 721 |
Total |
CHF |
323 240 |
Die Details zu den Funktionen können dem Personenregister entnommen werden.
Präsident*in Stiftungsrat der Schweizer Paraplegiker-Stiftung
Die Präsidentin des Stiftungsrats wurde 2023 mit CHF 106 607 entschädigt. Zusätzlich wurde sie als Verwaltungsrätin der Schweizer Paraplegiker-Zentrum Nottwil AG mit CHF 12 821 und für das Interims-Veraltungsratsmandat bei der ParaHelp AG mit CHF 2495 entschädigt. Auf das Honorar als Vorstandsmitglied der Gönner-Vereinigung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung verzichtet sie. Die Gesamtentschädigung betrug 2023 inkl. Spesen CHF 121 923.
Ehemalige Stiftungsrät*innen
Es wurden keine Zahlungen an ehemalige Stiftungsratsmitglieder ausgerichtet.
Forschungskommission
An die Mitglieder der Forschungskommission wurden 2023 Entschädigungen von gesamthaft CHF 29 878 ausbezahlt.
Politischer Beirat
An die Mitglieder des politischen Beirates wurden 2023 Entschädigungen von gesamthaft CHF 1880 ausbezahlt.
Innovation Board
An die Mitglieder des Innovation Boards wurden 2023 Entschädigungen von gesamthaft CHF 28 595 ausbezahlt.
Geschäftsleitung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung
Die Gesamtentschädigung der Geschäftsleitung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung 2023 betrug CHF 841 975 für 3,90 Vollzeitäquivalente. Davon hat der Direktor eine Entschädigung von CHF 284 971 erhalten.
Verwaltungsräte Tochtergesellschaften
Die Entschädigung ist in der vorerwähnten Honorarordnung geregelt. Die Entschädigungen setzen sich aus dem funktionsbezogenen Grundhonorar, Sitzungspauschalen und Spesen zusammen.
Folgende Entschädigungen wurden an die Verwaltungsräte der Tochtergesellschaften ausbezahlt:
Verwaltungsrat Schweizer Paraplegiker-Zentrum, 5 Mitglieder |
CHF |
84 615 |
Verwaltungsrat Schweizer Paraplegiker-Forschung, 5 Mitglieder |
CHF |
59 580 |
Verwaltungsrat Orthotec, 5 Mitglieder |
CHF |
52 969 |
Verwaltungsrat SIRMED, 6 Mitglieder 1) |
CHF |
22 789 |
Verwaltungsrat Hotel Sempachersee, 4 Mitglieder |
CHF |
39 163 |
Verwaltungsrat Active Communication, 5 Mitglieder |
CHF |
56 080 |
Verwaltungsrat ParaHelp, 3 Mitglieder |
CHF |
30 490 |
Total |
CHF |
345 686 |
1) Drei VR-Mitglieder von SIRMED stehen in einem Arbeitsverhältnis mit der Rega und werden nicht separat entschädigt.
Davon betrug die Gesamtentschädigung für die in den Verwaltungsräten einsitzenden Stiftungsratsmitglieder CHF 114 646.
Folgende Entschädigungen wurden an die Präsidentinnen und Präsidenten der Verwaltungsräte der Tochtergesellschaften ausbezahlt:
Präsident Verwaltungsrat Schweizer Paraplegiker-Zentrum |
CHF |
33 120 |
Präsident Verwaltungsrat Schweizer Paraplegiker-Forschung |
CHF |
17 536 |
Präsident Verwaltungsrat Orthotec |
CHF |
13 889 |
Präsident Verwaltungsrat SIRMED |
CHF |
11 135 |
Präsident Verwaltungsrat Hotel Sempachersee |
CHF |
12 925 |
Präsidentin Verwaltungsrat Active Communication |
CHF |
13 463 |
Präsidium Verwaltungsrat ParaHelp |
CHF |
16 192 |
Vorstände von nahestehenden Organisationen
Die Entschädigung für den Vorstand Gönner-Vereinigung ist in der vorerwähnten Honorarordnung geregelt.
Die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung verfügt über ein eigenes Spesen- und Entschädigungsreglement.
Folgende Entschädigungen wurden an die Vorstände der nahestehenden Organisationen ausbezahlt:
Vorstand Gönner-Vereinigung, 7 Mitglieder |
CHF |
8 239 |
Zentralvorstand Schweizer Paraplegiker-Vereinigung, 7 Mitglieder |
CHF |
81 941 |
Total |
CHF |
90 180 |
Gesamtbetrag aller Vergütungen an den Vorstand der Gönner-Vereinigung
Die Mitglieder des Vorstands erhalten pro Sitzung, an der sie teilnehmen ein Sitzungsgeld. Der Vorstand der Gönner-Vereinigung tagte 2023 fünfmal.
Gesamtbetrag aller Vergütungen an den Zentralvorstand der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung
Der Zentralvorstand erhält jeweils pro Sitzung und Tag ein Sitzungsgeld. Der Zentralvorstand hat im Jahr 2023 sechsmal getagt. Hinzu kamen die Teilnahmen an zwei Präsident*innentreffen und Workshops. Zuzüglich zu den Sitzungsgeldern werden nach Funktion abgestufte Grundhonorare vergütet. Die Gesamtentschädigung versteht sich ohne Spesenvergütungen.
Die Gesamtentschädigung für die in den Vorständen einsitzenden Stiftungsratsmitglieder betrug CHF 1000.
Folgende Entschädigungen wurden an die Präsident*innen der Vorstände der nahestehenden Organisationen ausbezahlt:
Präsidentin Zentralvorstand Schweizer Paraplegiker-Vereinigung |
CHF |
40 342 |
Präsident Vorstand Gönner-Vereinigung |
verzichtet auf sein Honorar |
Direktoren, Geschäftsführer*innen von Tochtergesellschaften und der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung
Die jährliche Verabschiedung der Kaderlöhne aller Direktoren und Geschäftsführer*innen der Schweizer Paraplegiker-Gruppe sowie der Geschäftsleitungsmitglieder der Schweizer Paraplegiker-Stiftung, des Schweizer Paraplegiker-Zentrums und der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung erfolgt durch den Stiftungsrat der Schweizer Paraplegiker-Stiftung.
Folgende Entschädigungen inkl. geldwerte Leistungen (Bruttolohn gemäss Lohnausweis ohne Kinder-, Ausbildungs- und Familienzulagen) wurden an die Direktoren und Geschäftsführer*innen bzw. Meistverdienenden der Tochtergesellschaften oder nahestehenden Organisationen ausbezahlt:
Direktor Schweizer Paraplegiker-Zentrum |
CHF |
376 534 |
Mitarbeiter mit der höchsten Entschädigung Schweizer Paraplegiker-Zentrum |
CHF |
409 013 |
Direktor Schweizer Paraplegiker-Forschung (Pensum 50 %) |
CHF |
193 944 |
Geschäftsführerin Schweizer Paraplegiker-Forschung |
CHF |
208 553 |
Geschäftsführer Orthotec |
CHF |
194 475 |
Geschäftsführer SIRMED |
CHF |
188 393 |
Direktor Hotel Sempachersee 1) |
CHF |
220 000 |
Geschäftsführer Active Communication 2) |
CHF |
186 672 |
Geschäftsführerin ParaHelp |
CHF |
211 054 |
Direktor Schweizer Paraplegiker-Vereinigung |
CHF |
227 110 |
1) darin enthalten ist die Bonuszahlung für 2022
2) ohne Repräsentationsspesen gemäss genehmigtem Spesenreglement
Verwaltungsräte von Beteiligungen
Die Entschädigung an einen Verwaltungsrat der AWONO AG belief sich im Jahr 2023 auf CHF 563. Verwaltungsräte mit Anstellung bei den Aktionären werden nicht zusätzlich durch die AWONO AG entschädigt.
Zusätzliche Honorare und Vergütungen für 2023
2023 hat die Schweizer Paraplegiker-Stiftung an REHAB Basel Unterstützungszahlungen von CHF 2.55 Mio. zugunsten ungedeckter Pflegekosten von querschnittgelähmten Patient*innen geleistet. Ein Vorstandsmitglied der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung ist Direktor des REHAB Basel.
2023 hat die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (SPV) an Weissberg Bütikofer Advokatur Notariat in Biel Aufwendungen von insgesamt CHF 248 711 für die Pauschalabgeltung von Personal-, Sekretariats-, Raum und Verwaltungskosten für das Institut für Rechtsberatung (IRB) bezahlt. Für die Weiterverrechnung von Informatikkosten hat Weissberg Bütikofer Advokatur Notariat den Betrag von CHF 14 567 an die SPV bezahlt. Ein Mitglied der Geschäftsleitung der SPV ist Partner von Weissberg Bütikofer Advokatur Notariat.
2023 wurden Beträge für die Projektfinanzierungen iXES von CHF 64 620 durch das Innovationszentrum für assistive Technologien (IAT) der Paraplegiker-Stiftung an die GBY SA bezahlt. Der Co-Founder und Verwaltungsratspräsident der GBY SA ist Mitglied des Vorstands der Gönner-Vereinigung.
2023 hat die Verwaltungsratspräsidentin ParaHelp und Verwaltungsrätin Orthotec für die interimistische Geschäftsführung der beiden genannten Gesellschaften insgesamt CHF 40 657 (inkl. MWST) erhalten.
2023 hat der Vorstandspräsident der Gönner-Vereinigung und Verwaltungsrat der Orthotec für sein Mandat als Ambassador und Referent bei der Schweizer Paraplegiker-Stiftung CHF 18 284 erhalten. Hingegen verzichtete er auf sein Honorar in der Höhe von CHF 5000 als Präsident der Gönner-Vereinigung.
2023 hat der Verwaltungsratspräsident Orthotec und Vorstand der Gönner-Vereinigung für die interimistische Geschäftsführung der Orthotec CHF 18 093 (inkl. MWST) erhalten.
2023 hat der Verwaltungsrats-Vizepräsident der Active Communication, Verwaltungsrat des Hotels Sempachersee und Stiftungsrat von der Schweizer Paraplegiker-Stiftung gemäss Mandatsvertrag für Zusatzaufwendungen für die Active Communication CHF 2738 erhalten. Für das Mandat als Präsident der Pensionskasse der Schweizer Paraplegiker-Stiftung hat er CHF 10 530 erhalten.
Es sind keine weiteren Honorare und Vergütungen für andere Dienstleistungen von Mitgliedern des Stiftungsrats, der Verwaltungsräte und der Vorstände – als hier offengelegt – bezahlt worden.
Organdarlehen
Der GBY SA wurde ein zinsloses Darlehen in der Höhe von CHF 150 000 für vielversprechende Forschungs- und Innovationsprojekte gewährt. Der Co-Founder und Verwaltungsratspräsident der GBY SA ist Mitglied des Vorstands der Gönner-Vereinigung.
Es bestehen keine weiteren Organdarlehen an Mitglieder des Stiftungsrats, der Verwaltungsräte, der Vorstände der nahestehenden Organisationen oder an Mitglieder der Geschäftsleitung von einzelnen Gesellschaften.