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Entschädigungen

Im Sinne einer strafferen Corporate Governance legt die Schweizer Paraplegiker-Stiftung die Löhne der Direktoren sowie der Geschäftsführer*innen offen.

Grundlage für die Vergütungen bildet die Personalpolitik. Um im Spannungsfeld zwischen Marktlöhnen und Stiftungsgedanken eine ausgewogene Balance zu finden, gibt der Stiftungsrat Lohnbandbreiten vor. Diese werden regelmässig gemeinsam mit unabhängigen, externen Expertinnen und Experten erstellt.

Inhalt und Festlegungsverfahren

Die umfangreichen zeitlichen Beanspruchungen der Führungsorgane sind aufgrund der Grösse und Komplexität der Schweizer Paraplegiker-Gruppe weitergewachsen.

Die nachfolgend genannten Entschädigungen basieren auf der aktuell gültigen Honorarordnung. Davon be­­troffen sind der Stiftungsrat, die Verwaltungsräte der Tochtergesellschaften der Schweizer Paraplegiker-Stiftung sowie der Vereinsvorstand der Gönner-Vereinigung. 

Die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung verfügt über ein eigenes Spesen- und Entschädigungsreglement für den Zentralvorstand.

Amtierende Stiftungsrät*innen 2023 der Schweizer Paraplegiker-Stiftung

2023 wurden den Mitgliedern für ihre Organtätigkeit als Stiftungsrätin bzw. als Stiftungsrat der Schweizer Paraplegiker-Stiftung inkl. Ausschusstätigkeit, Spesen und jeglicher Art von direkten und indirekten geldwerten Leistungen folgende Entschädigungen ausbezahlt:

Hanselmann Heidi, Präsidentin

CHF

106 607

Béchir Markus, Prof. Dr. med.

CHF

21 635

Isoz Aline

CHF

21 712

Lamontagne-Müller Isabelle

CHF

29 208

Leemann Manuela

CHF

30 106

Lötscher Matthias

CHF

29 835

Moser Blanc Barbara

CHF

26 225

Ritz Adrian, Prof. Dr. rer. oec.

CHF

24 192

Werfeli Martin

CHF

33 721

Total

CHF

323 240

Die Details zu den Funktionen können dem Personenregister entnommen werden.

Präsident*in Stiftungsrat der Schweizer Paraplegiker-Stiftung

Die Präsidentin des Stiftungsrats wurde 2023 mit CHF 106 607 entschädigt. Zusätzlich wurde sie als Verwaltungsrätin der Schweizer Paraplegiker-Zentrum Nottwil AG mit CHF 12 821 und für das Interims-Veraltungsratsmandat bei der ParaHelp AG mit CHF 2495 entschädigt. Auf das Honorar als Vorstandsmitglied der Gönner-Vereinigung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung verzichtet sie. Die Gesamtentschädigung betrug 2023 inkl. Spesen CHF 121 923.

Ehemalige Stiftungsrät*innen

Es wurden keine Zahlungen an ehemalige Stiftungsratsmitglieder ausgerichtet. 

Forschungskommission

An die Mitglieder der Forschungskommission wurden 2023 Entschädigungen von gesamthaft CHF 29 878 ausbezahlt.

Politischer Beirat 

An die Mitglieder des politischen Beirates wurden 2023 Entschädigungen von gesamthaft CHF 1880 ausbezahlt.  

Innovation Board 

An die Mitglieder des Innovation Boards wurden 2023 Entschädigungen von gesamthaft CHF 28 595 ausbezahlt.

Geschäftsleitung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung 

Die Gesamtentschädigung der Geschäftsleitung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung 2023 betrug CHF 841 975 für 3,90 Vollzeitäquivalente. Davon hat der Direktor eine Entschädigung von CHF 284 971 erhalten.

Verwaltungsräte Tochtergesellschaften

Die Entschädigung ist in der vorerwähnten Honorarordnung geregelt. Die Entschädigungen setzen sich aus dem funktionsbezogenen Grundhonorar, Sitzungspauschalen und Spesen zusammen.

Folgende Entschädigungen wurden an die Verwaltungsräte der Tochtergesellschaften ausbezahlt:

Verwaltungsrat Schweizer Paraplegiker-Zentrum, 5 Mitglieder

CHF

84 615

Verwaltungsrat Schweizer Paraplegiker-Forschung, 5 Mitglieder

CHF

59 580

Verwaltungsrat Orthotec, 5 Mitglieder

CHF

52 969

Verwaltungsrat SIRMED, 6 Mitglieder 1)

CHF

22 789

Verwaltungsrat Hotel Sempachersee, 4 Mitglieder

CHF

39 163

Verwaltungsrat Active Communication, 5 Mitglieder

CHF

56 080

Verwaltungsrat ParaHelp, 3 Mitglieder

CHF

30 490

Total

CHF

345 686

1) Drei VR-Mitglieder von SIRMED stehen in einem Arbeitsverhältnis mit der Rega und werden nicht separat entschädigt. 

Davon betrug die Gesamtentschädigung für die in den Verwaltungsräten einsitzenden Stiftungsratsmitglieder CHF 114 646.

Folgende Entschädigungen wurden an die Präsidentinnen und Präsidenten der Verwaltungsräte der Tochtergesellschaften ausbezahlt:

Präsident Verwaltungsrat Schweizer Paraplegiker-Zentrum

CHF

33 120

Präsident Verwaltungsrat Schweizer Paraplegiker-Forschung

CHF

17 536

Präsident Verwaltungsrat Orthotec

CHF

13 889

Präsident Verwaltungsrat SIRMED

CHF

11 135

Präsident Verwaltungsrat Hotel Sempachersee

CHF

12 925

Präsidentin Verwaltungsrat Active Communication

CHF

13 463

Präsidium Verwaltungsrat ParaHelp

CHF

16 192

Vorstände von nahestehenden Organisationen

Die Entschädigung für den Vorstand Gönner-Vereinigung ist in der vorerwähnten Honorarordnung geregelt.

Die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung verfügt über ein eigenes Spesen- und Entschädigungsreglement.

Folgende Entschädigungen wurden an die Vorstände der nahestehenden Organisationen ausbezahlt:

Vorstand Gönner-Vereinigung, 7 Mitglieder

CHF

8 239

Zentralvorstand Schweizer Paraplegiker-Vereinigung, 7 Mitglieder

CHF

81 941

Total

CHF

90 180

Gesamtbetrag aller Vergütungen an den Vorstand der Gönner-Vereinigung
Die Mitglieder des Vorstands erhalten pro Sitzung, an der sie teilnehmen ein Sitzungsgeld. Der Vorstand der Gönner-Vereinigung tagte 2023 fünfmal.

Gesamtbetrag aller Vergütungen an den Zentralvorstand der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung
Der Zentralvorstand erhält jeweils pro Sitzung und Tag ein Sitzungsgeld. Der Zentralvorstand hat im Jahr 2023 sechsmal getagt. Hinzu kamen die Teilnahmen an zwei Präsident*innentreffen und Workshops. Zuzüglich zu den Sitzungsgeldern werden nach Funktion abgestufte Grundhonorare vergütet. Die Gesamtentschädigung versteht sich ohne Spesenvergütungen.

Die Gesamtentschädigung für die in den Vorständen einsitzenden Stiftungsratsmitglieder betrug CHF 1000.

Folgende Entschädigungen wurden an die Präsident*innen der Vorstände der nahestehenden Organisationen ausbezahlt:

Präsidentin Zentralvorstand Schweizer Paraplegiker-Vereinigung

CHF

40 342

Präsident Vorstand Gönner-Vereinigung

verzichtet auf sein Honorar

Direktoren, Geschäfts­führer*innen von Tochter­gesellschaften und der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung

Die jährliche Verabschiedung der Kaderlöhne aller Direktoren und Geschäftsführer*innen der Schweizer Paraplegiker-Gruppe sowie der Geschäftsleitungsmitglieder der Schweizer Paraplegiker-Stiftung, des Schweizer Paraplegiker-Zentrums und der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung erfolgt durch den Stiftungsrat der Schweizer Paraplegiker-Stiftung.

Folgende Entschädigungen inkl. geldwerte Leistungen (Brutto­lohn gemäss Lohnausweis ohne Kinder-, Ausbildungs- und Familienzulagen) wurden an die Direktoren und Geschäftsführer*innen bzw. Meistverdienenden der Tochtergesellschaften oder nahestehenden Organisationen ausbezahlt:

Direktor Schweizer Paraplegiker-Zentrum

CHF

376 534

Mitarbeiter mit der höchsten Entschädigung Schweizer Paraplegiker-Zentrum

CHF

409 013

Direktor Schweizer Paraplegiker-Forschung (Pensum 50 %)

CHF

193 944

Geschäftsführerin Schweizer Paraplegiker-Forschung

CHF

208 553

Geschäftsführer Orthotec

CHF

194 475

Geschäftsführer SIRMED

CHF

188 393

Direktor Hotel Sempachersee 1)

CHF

220 000

Geschäftsführer Active Communication 2)

CHF

186 672

Geschäftsführerin ParaHelp

CHF

211 054

Direktor Schweizer Paraplegiker-Vereinigung

CHF

227 110

1) darin enthalten ist die Bonuszahlung für 2022

2) ohne Repräsentationsspesen gemäss genehmigtem Spesenreglement

Verwaltungsräte von Beteiligungen

Die Entschädigung an einen Verwaltungsrat der AWONO AG belief sich im Jahr 2023 auf CHF 563. Verwaltungsräte mit Anstellung bei den Aktionären werden nicht zusätzlich durch die AWONO AG entschädigt.

Zusätzliche Honorare und Vergütungen für 2023

2023 hat die Schweizer Paraplegiker-Stiftung an REHAB Basel Unterstützungszahlungen von CHF 2.55 Mio. zugunsten ungedeckter Pflegekosten von querschnittgelähmten Patient*innen geleistet. Ein Vorstandsmitglied der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung ist Direktor des REHAB Basel.

2023 hat die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (SPV) an Weissberg Bütikofer Advokatur Notariat in Biel Aufwendungen von insgesamt CHF 248 711 für die Pauschalabgeltung von Personal-, Sekretariats-, Raum und Verwaltungskosten für das Institut für Rechtsberatung (IRB) bezahlt. Für die Weiterverrechnung von Informatikkosten hat Weissberg Bütikofer Advokatur Notariat den Betrag von CHF 14 567 an die SPV bezahlt. Ein Mitglied der Geschäftsleitung der SPV ist Partner von Weissberg Bütikofer Advokatur Notariat.

2023 wurden Beträge für die Projektfinanzierungen iXES von CHF 64 620 durch das Innovationszentrum für assistive Technologien (IAT) der Paraplegiker-Stiftung an die GBY SA bezahlt. Der Co-Founder und Verwaltungsratspräsident der GBY SA ist Mitglied des Vorstands der Gönner-Vereinigung.

2023 hat die Verwaltungsratspräsidentin ParaHelp und Verwaltungsrätin Orthotec für die interimistische Geschäftsführung der beiden genannten Gesellschaften insgesamt CHF 40 657 (inkl. MWST) erhalten.

2023 hat der Vorstandspräsident der Gönner-Vereinigung und Verwaltungsrat der Orthotec für sein Mandat als Ambassador und Referent bei der Schweizer Paraplegiker-Stiftung CHF 18 284 erhalten. Hingegen verzichtete er auf sein Honorar in der Höhe von CHF 5000 als Präsident der Gönner-Vereinigung.

2023 hat der Verwaltungsratspräsident Orthotec und Vorstand der Gönner-Vereinigung  für die interimistische Geschäftsführung der Orthotec CHF 18 093 (inkl. MWST) erhalten.

2023 hat der Verwaltungsrats-Vizepräsident der Active Communication, Verwaltungsrat des Hotels Sempachersee und Stiftungsrat von der Schweizer Paraplegiker-Stiftung gemäss Mandatsvertrag für Zusatzaufwendungen für die Active Communication CHF 2738 erhalten. Für das Mandat als Präsident der Pensionskasse der Schweizer Paraplegiker-Stiftung hat er CHF 10 530 erhalten.

Es sind keine weiteren Honorare und Vergütungen für andere Dienstleistungen von Mitgliedern des Stiftungsrats, der Verwaltungsräte und der Vor­stände – als hier offengelegt – bezahlt worden.

Organdarlehen

Der GBY SA wurde ein zinsloses Darlehen in der Höhe von CHF 150 000 für vielversprechende Forschungs- und Innovationsprojekte gewährt. Der Co-Founder und Verwaltungsratspräsident der GBY SA ist Mitglied des Vorstands der Gönner-Vereinigung.

Es bestehen keine weiteren Organdarlehen an Mitglieder des Stiftungsrats, der Verwaltungsräte, der Vorstände der nahestehenden Organisationen oder an Mitglieder der Geschäftsleitung von einzelnen Gesellschaften.